Das EU-Parlament hat am 14. April 2016 mit großer Mehrheit die EU-Datenschutzreform verabschiedet, nachdem zuvor der Ministerrat seine Zustimmung schon erteilt hatte. Die neue Datenschutz-Grundverordnung wird die bisherige Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ablösen. Ziel der Verordnung ist es, die informationelle Selbstbestimmung natürlicher Personen zu stärken und den freien Verkehr personenbezogener Daten im digitalen Binnenmarkt zu erleichtern.

05/2016

Die Deutsche Sozialversicherung begrüßt es, dass diverse Öffnungsklauseln die Anwendung rechtlicher Bestimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten als Grundlage der Datenverarbeitung weiterhin ermöglichen. Mit den Vorschriften zum Sozialdatenschutz im SGB X und den speziellen Regelungen für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung bestehen in Deutschland aufeinander abgestimmte Vorschriften, deren Kohärenz durch EU-Recht nicht gefährdet werden darf. Für die Deutsche Sozialversicherung von besonderer Bedeutung ist dabei Artikel 9, der die Verarbeitung „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ regelt, zu denen insbesondere auch Gesundheits- und Sozialdaten zählen. 

 

Gemäß ihrem Artikel 99 tritt die Datenschutz-Grundverordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft; angewandt werden die in ihr enthaltenen gesetzlichen Regelungen ab dem 25. Mai 2018. Im Gegensatz zur Richtlinie 95/46/EG, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt sie ohne Umsetzungsakt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Den Mitgliedstaaten wird es daher nicht möglich sein, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken. Allerdings existieren im Verordnungstext an diversen Stellen sogenannte Öffnungsklauseln, die es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglicht, bestimmte Aspekte des Datenschutzes auch im nationalen Alleingang zu regeln.  

 

Amtsblatt L 119 vom 4. Mai 2016: 

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2016:119:FULL&from=DE