Nachdem das Europäische Parlament im Februar 2016 einem mit den EU-Staaten ausgehandelten Kompromiss zur Einrichtung einer EU-Plattform zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zugestimmt hat, ist der Weg für einen Informationsaustausch der Behörden frei.

05/2016

Die EU-Kommission hatte im Jahr 2014 die Errichtung einer solchen Plattform zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Verhinderung von Schwarzarbeit vorgeschlagen. Nationale Behörden (z.B. Arbeitsagenturen, Steuerbehörden oder Sozialämter) sollen künftig im Rahmen dieser Plattform effektiver zusammenarbeiten. Die Sozialpartner sind ebenfalls eingebunden. Die Plattform soll sich zweimal jährlich treffen, um best practices, Informationen und Erfahrungen auszutauschen. Den Vorsitz soll ein Vertreter der EU-Kommission führen. Zudem können Leitlinien entwickelt werden. Die Mitarbeit soll auf freiwilliger Basis erfolgen und es soll im Benehmen der Mitgliedstaaten liegen, in welchem Umfang sie sich an den Maßnahmen der Plattform beteiligen. Ende Mai 2016 soll ein erstes Treffen in Brüssel stattfinden.