Jedes Jahr sterben in der EU ungefähr 100.000 Menschen an einer berufsbedingten Krebserkrankung. Die im Jahr 2004 verabschiedete europäische Krebsrichtlinie setzt bindende Arbeitsplatzgrenzwerte für drei Substanzen fest.

05/2016

Zwar wurde die EU-Richtlinie in den letzten zwölf Jahren mehrfach überarbeitet, allerdings ohne tiefgreifende Änderungen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) hat deswegen die EU aufgefordert, hier tätig zu werden und zu helfen, dem berufsbedingten Krebs ein Ende zu bereiten. Die derzeit amtierende niederländische EU-Ratspräsidentschaft hat bereits im Januar mitgeteilt, die Überarbeitung der Krebsrichtlinie zähle zu einer ihrer Prioritäten. Angestrebt sei, die Arbeiten an diesem Dossier voranzubringen und Arbeitsplatzgrenzwerte für weitere krebserregende Substanzen in die Richtlinie aufzunehmen. ETUC fordert folglich die niederländische Ratspräsidentschaft auf, ihr Versprechen einzuhalten und für 50 krebserregende Substanzen bindende Arbeitsplatzgrenzwerte zu setzen.