Die Europäische Kommission hat Deutschland und Polen aufgefordert, dringend Angaben über die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie (2012/18/EU) in nationales Recht zu machen.

06/2016

Die Vorschriften hätten bereits bis zum 31. Mai 2015 umgesetzt werden müssen. Bereits am 22. Juli 2015 hatten Polen und Deutschland ein erstes Aufforderungsschreiben von der EU-Kommission erhalten. Nun ergehen mit Gründen versehene Stellungnahmen an beide Länder. Sofern sie dieser Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, steht es der Kommission frei, den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen. Die Seveso III-Richtlinie soll, wie bereits die beiden Vorgänger, den Schutz vor Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhöhen und mögliche Folgen für Mensch und Umwelt abmildern. Dazu wurden Änderungen in der Klassifizierung von Chemikalien und ein verbesserter Zugang der Bevölkerung zu Informationen und zur Justiz beschlossen.