Der EuGH erklärte die neue Tabakrichtlinie 2014/40/EU mit Urteil (Az. C-358/14, Az. C-477/14, Az. C-547/14) für gültig und folgte damit der Auffassung der Generalanwältin Juliane Kokott.

09/2016

Hintergrund war ein Antrag Polens auf eine Nichtigkeitserklärung einiger Bestimmungen der EU-Richtlinie. Unterstützung erfuhr der Antrag an dieser Stelle von Seiten Rumäniens. Dabei erhofften sich die beiden Länder eine Aufhebung des Verbots des Verkaufs von Mentholzigaretten, allgemeiner Vorgaben für Packungsgestaltung und neuer Warnhinweise. Zunächst klagten dabei zwei Tabakkonzerne vor dem britischen High Court, woraufhin dieser dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zu Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsgrundsatz im Rahmen der Richtlinie vorlegte. 

 

Zigaretten mit Mentholaroma, welche sich in Polen hoher Beliebtheit erfreuen, dürfen nun ab dem 20. Mai 2020 nicht mehr verkauft werden. Im Urteil wird das Verbot dadurch begründet, dass die Attraktivität solcher Tabakerzeugnisse reduziert werden kann und somit der Gesundheitsschutz gefördert wird.  

 

Des Weiteren sind laut EuGH auch die einheitliche Etikettierung von Zigarettenschachteln und spezielle Warnhinweise inklusive Schockbildern, die die gesundheitlichen Folgeschäden des Rauchens illustrieren, verhältnismäßig. Nach Einschätzung des Gerichts dienen sie dazu, den Verbraucher vor den mit dem Tabakkonsum verbundenen gesundheitlichen Gefahren zu schützen.  

 

Auch eine vom High Court noch beanstandete Sonderregelung für sogenannte E-Zigaretten wurde mit dem Hinweis auf die unterschiedlichen Merkmale im Vergleich mit Tabakprodukten bestätigt. 

 

Hintergrund der Richtlinie sind von der EU-Kommission veröffentlichte Zahlen, die besagen, dass innerhalb der EU jährlich in etwa 700.000 Todesfälle auf die Folgen des Rauchens zurückzuführen sind. Ziel der Umsetzung dieser Vorgaben ist laut EU vor allem der Schutz junger Menschen, da ca. 70 Prozent aller Raucher bereits als Jugendliche in die Abhängigkeit geraten. Die Tabakindustrie protestierte hingegen gegen die Maßnahme, da sie künftig mit Umsatzeinbußen rechnen muss.