Die aktuell amtierende EU-Kommissarin für Beschäftigung und Soziales, Marianne Thyssen, möchte die Arbeit des Ex-Kommissars Andor an der Einführung einer „Europäischen Arbeitslosenversicherung“ fortsetzen.

09/2016

Die Europäische Kommission hatte bereits im Jahr 2014 Pläne zur Einführung einer „Europäischen Arbeitslosenversicherung“ offenbart. Der frühere EU-Kommissar für Arbeit und Soziales, Lazlo Andor, äußerte damals, „ein solches Konzept schaffe wirtschaftliche Stabilität und könne in einer Phase des konjunkturellen Abschwungs die Wirtschaft kurzfristig beleben.“ In dieselbe Richtung gehen Überlegungen der Präsidenten der Europäischen Kommission, des Euro-Gipfels 2014, der Eurogruppe, der EZB und des Europäischen Parlaments. In dem am 22. Juni 2015 veröffentlichten „Fünf-Präsidenten Bericht“ wird betont, dass die nationalen Stabilitätsmechanismen nicht ausreichen, um im Falle eines unerwartet auftretenden wirtschaftlichen Schocks wirksam reagieren zu können. 

 

Innerhalb der nächsten zehn Jahre soll daher erreicht werden, dass die europäische Wirtschafts- und Währungsunion vollendet wird. Eine „Europäische Arbeitslosenversicherung“ wäre damit der erste Pfeiler für die sozialpolitische Integration in der EU.  

 

Die aktuell amtierende EU-Kommissarin für Beschäftigung und Soziales, Marianne Thyssen, möchte die Arbeit Andors an der Einführung einer „Europäischen Arbeitslosenversicherung“ fortsetzen. Im Rahmen ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage des Europaabgeordneten, Enrico Gasbarra, hat sie kürzlich mitgeteilt, dass die Europäische Kommission auf der Grundlage der am 29.09.2016 veröffentlichten Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit Experten Vorschläge konkret erarbeiten wird. Die Ergebnisse sollen in einem für 2017 geplanten Weißbuch veröffentlicht werden. Erst danach werde die Kommission die Durchführung eines Konsultationsprozesses sowie einer Folgenabschätzung in Betracht ziehen.