Säule ist kein geeignetes Mittel für ein „Leistungsscreening“ im Bereich Gesundheit und Pflege – Bedarf grundlegender Neuerungen im EU-Recht besteht nicht.

09/2016

Die Europäische Kommission hat im März 2016 einen Entwurf zur europäischen Säule sozialer Rechte vorgestellt und gleichzeitig eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema eingeleitet. Ziel der Konsultation ist es, eine Bestandsaufnahme des gegenwärtigen sozialen „Acquis“ der EU zu machen sowie Feedback zum vorläufigen Entwurf der Säule einzuholen. Damit soll eine Reihe wesentlicher Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme festgelegt werden. 

 

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes positionierte sich im August 2016 zur europäischen Säule sozialer Rechte. Darin begrüßt er grundsätzlich das Ziel einer erneuerten Konvergenz der sozialen Sicherung auf hohem Niveau in den EU-Mitgliedstaaten. In dem Beitrag wird Position zu den Bereichen Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen, Langzeitpflege sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung bezogen. Darin wird die Säule sozialer Rechte als kein geeignetes Mittel für ein „Leistungsscreening“ im Bereich Gesundheit und Pflege gesehen. So stehen die Mitgliedstaaten zwar vor gemeinsamen, jedoch z.T. sehr unterschiedlichen Herausforderungen, denen vor allem auf nationalstaatlicher Ebene begegnet werden sollte. Ein Bedarf grundlegender Neuerungen im EU-Recht im Bereich Gesundheits- und Langzeitpflege bestehe aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes nicht.  

 

Beitrag: 

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/presse_themen/europa_grundsatzpositionen/160824_Beitrag_GKV_Konsultation_Soziale_Saeule.pdf