Seit Mai 2016 wird der Änderungsvorschlag für die EU-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (2004/37/EG) im Europäischen Parlament und Ministerrat diskutiert.

10/2016

Da Tumorerkrankungen laut Weltgesundheitsorganisation die häufigste arbeitsbedingte Todesursache innerhalb der Europäischen Union darstellen – 53 Prozent der Todesfälle lassen sich hierauf zurückführen – hatte die EU-Kommission sich dazu entschlossen die entsprechende Richtlinie zu überarbeiten. Ziel ist es, durch die Einführung neuer Grenzwerte oder die Anhebung bereits bestehender, einen adäquaten Schutz für betroffene Arbeitnehmer gewährleisten zu können. 

 

Der Richtlinienvorschlag enthält Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass sich die Exposition gegenüber krebserzeugenden Arbeitsstoffen maßgeblich verringert. Aus diesem Anlass wurden mehr als 20 hauptsächlich chemische Arbeitsstoffe untersucht, um feststellen zu können, ob diese gesundheitsgefährdend sind bzw. in diesem speziellen Fall die Wahrscheinlichkeit einer Krebserkrankung erhöhen. Die sich hieraus ergebenden Resultate hat die Brüsseler Behörde dazu bewegt für 13 dieser Stoffe konkrete Grenzwerte im Änderungsvorschlag festzulegen. Bei zwei Stoffen, die bereits in der Richtlinie von 2004 aufgeführt waren, wurde die Obergrenze verschärft. Darüber hinaus wurden elf weitere Grenzwerte chemischer Stoffe mit aufgenommen. Die Reichweite einer solchen Regelung wäre immens, da schätzungsweise 20 Millionen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Berufsausübung mit mindestens einem dieser Stoffe in Kontakt kommen. 

 

Im Oktober 2016 konnte im Ministerrat eine Einigung bezüglich der Überarbeitung der Richtlinie erzielt werden. Auch der federführende Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments berät über die Vorschläge der EU-Kommission. Berichterstatterin Marita Ulvskog (S&D/SWE) wird aller Voraussicht nach Ende November ihren Berichtsentwurf vorlegen.