Das Europäische Parlament hat Ende Oktober 2016 die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gebilligt. Menschen mit Behinderungen – insbesondere Personen mit Seh- oder Höreinschränkungen – sollen damit künftig einen besseren Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen erhalten.

10/2016

Die EU-Kommission hatte bereits 2012 einen Vorschlag auf den Tisch gebracht, der auf europäischer Ebene diskutiert wurde. Nach Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission hatte die Brüsseler Behörde im Mai 2016 eine Fassung vorgelegt, die im Juli 2016 vom Rat gebilligt und nun durch das Europäische Parlament bestätigt wurde. Sobald die neue Richtlinie in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die europäischen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.  

Ziel der Richtlinie ist es, in den Bereichen Kommunikation und Information einen gleichberechtigten Zugang auch dort zu realisieren, wo eine Behinderung teils noch zu massiven Einschränkungen für die Betroffenen führt.  

 

Die Richtlinie umfasst unter anderem Webseiten und mobile Apps öffentlicher Stellen, die offizielle Inhalte sowie Dienste im Netz zur Verfügung stellen. Ausnahmen sind unter anderem für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder Liveübertragungen vorgesehen. Webseiten sollen künftig für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein. So müssen sie künftig zum Beispiel auch ohne eine Computer-Maus bedienbar sein, damit Menschen mit bestimmten körperlichen Einschränkungen der Zugang gewährt wird.  

Mit den neuen Regelungen sollen die heute noch bestehenden Einschränkungen in den Bereichen Kommunikation und Information zum größten Teil beseitigt werden und damit den Weg für eine inklusive digitale Gesellschaft freimachen. Ein Recht, welches auch in der von der EU ratifizierten UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen niedergelegt ist.  

 

Den vom Rat angenommenen und vom Europäischen Parlament gebilligten Text finden Sie hier: 

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9389-2016-INIT/de/pdf