Großbritanniens Premierministerin Theresa May kündigt in ihrer am 17. Januar 2017 gehaltenen Grundsatzrede das Ausscheiden ihres Landes aus dem Binnenmarkt und der Zollunion an. Die Auswirkungen auf das EU-Sekundärrecht, wie etwa die Verordnungen zur Sozialen Sicherheit, sind völlig ungewiss.

AD – 01/2017

Großbritannien muss den ersten Schritt tun

Nunmehr sind seit dem Referendum über den Austritt aus der Europäischen Union fast sieben Monate vergangen. Noch immer gibt es keine Formalisierung des britischen Austrittswunsches gemäß Artikel 50 EU-Vertrag, wonach jeder Mitgliedstaat im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen kann, aus der Union auszutreten. Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates verhandelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird.  

 

Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der Austrittsmitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern. 

Michel Barnier ist Verhandlungsführer der EU-Kommission

Der Franzose Michel Barnier (66), der von 2004 bis 2005 Außenminister seines Landes und von 2010 bis 2014 EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen war, ist seit dem 1. Oktober 2016 der Beauftragte der EU-Kommission für die Austrittsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich. Er wies inzwischen darauf hin, dass der Zeitraum für die tatsächlichen Verhandlungen kürzer sein werde, als man in London offenbar denke; es blieben nur rund 18 Monate Zeit zum Verhandeln, denn es müssten ja auch noch sämtliche 27 EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und Großbritannien selbst den komplexen Vertrag zum Austritt billigen. Der eigentliche Brexit sei für den 1. April 2019 geplant, weil im Juni 2019 ein neues EU-Parlament gewählt werden müsse – an diesen Wahlen soll und will Großbritannien nicht mehr teilnehmen, äußerte Barnier. 

„12-Punkte-Plan“

Großbritanniens Premierministerin Theresa May kündigt in ihrer am 17. Januar 2017 gehaltenen Grundsatzrede das Ausscheiden ihres Landes aus dem Binnenmarkt und der Zollunion an. In der Rede sind die wesentlichen Grundsätze in dem sog. „12-Punkte-Plan“ aufgeführt.  

 

Weitere Informationen:  

https://www.gov.uk/government/speeches/the-governments-negotiating-objectives-for-exiting-the-eu-pm-speech