In einem Rahmenabkommen werden Maßnahmen vorgestellt, die ein gesundes und aktives Altern fördern und den Transfer von Wissen und Erfahrungen zwischen den Generationen am Arbeitsplatz erleichtern.

SW – 04/2017

Die europäischen Sozialpartner einigten sich im Rahmen ihres fünften Arbeitsprogrammes 2015 – 2017 auf ein Rahmenabkommen mit Maßnahmen zur Förderung eines aktiven Alterns und eines generationenübergreifenden Ansatzes zum Transfer von Wissen und Erfahrung.  

Das Rahmenabkommen wurde am 8. März 2017 anlässlich des dreigliedrigen Sozialgipfels "Die Zukunft Europas: Weichenstellung für Wachstum, Beschäftigung und Gerechtigkeit" unterzeichnet. Der dreigliedrige Sozialgipfel findet zweimal pro Jahr statt, jeweils im Vorfeld der Frühjahrs- bzw. der Herbsttagung des Europäischen Rates. Ziel des Gipfels ist ein konstruktiver Austausch zwischen den europäischen Sozialpartnern, der Europäischen Kommission, den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder und den Arbeits- und Sozialministern des Mitgliedstaats, der aktuell den EU-Ratsvorsitz innehat, sowie der beiden folgenden Vorsitzländer. 

Mit dem Rahmenabkommen wollen die Unterzeichner (BusinessEurope, UEAPME, CEEP und ETUC-CES) die Aufmerksamkeit der Sozialpartner und ihrer Vertreter auf die Herausforderungen und Chancen des demografischen Wandels lenken. Es sollen praktische Hilfestellungen gegeben werden, um aktives Altern zu fördern und eine gesunde, sichere und produktive Arbeitsumgebung sicher zu stellen, damit Arbeitnehmer bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten können. Ferner soll der Transfer von Wissen und Erfahrungen zwischen den Generationen am Arbeitsplatz erleichtert werden. 

Welche Inhalte hat das Rahmenabkommen?

Im Rahmenabkommen wird eine strategische Bewertung der Altersstruktur der Arbeitskräfte angeregt, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie ihren Vertretern als Grundlage dienen kann, Chancen und Risiken demografischer Veränderungen zu identifizieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Jedoch sei die Umsetzung vieler der im Abkommen genannten Maßnahmen auch ohne eine solche Bewertung möglich.  

Zur Förderung eines aktiven Alterns werden unterschiedliche Maßnahmen im Hinblick auf die Altersstruktur der Arbeitnehmer und eine entsprechende Anpassung der Organisation der Arbeit für ein gesundes und produktives Arbeiten aufgeführt. Maßnahmen zur Unterstützung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz könnten u.a. Anpassungen von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen, eine Umverteilung von Aufgaben, effektive Präventionsstrategien und die Bewertung von Risiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Sensibilisierung und die Schulung von Führungspersonal sowie gesundheits- und sicherheitsfördernde Maßnahmen und deren Überprüfung sein. 

Als Instrumente zur Förderung von Fortbildung und lebenslangem Lernen von Arbeitnehmern werden u.a. Maßnahmen wie die Fortbildung von Mitarbeitern aller Altersgruppen, um Kenntnisse und Wissen, insbesondere im Bereich digitaler Technologien, aktuell zu halten und zu erweitern, die Unterstützung bei der beruflichen Entwicklung und Arbeitsmobilität sowie die Berücksichtigung der Altersstruktur bei Fortbildungsplänen genannt. 

Die Sozialpartner streben die Schaffung eines Arbeitsumfeldes an, das die Zusammenarbeit und die Solidarität zwischen den Generationen fördert. Der Transfer von Wissen und Erfahrungen zwischen den Generationen am Arbeitsplatz sei ein Mittel, dies zu erreichen. Als konkrete Maßnahmen zur Förderung eines generationsübergreifenden Austausches werden u.a. die Einführung von Mentoren und Coaching für jüngere Mitarbeiter sowie von konkreten Programme zum Austausch von Wissen vorgeschlagen und die Schaffung von Datenbanken zur Erfassung von Fachwissen und Erfahrungen im Betrieb angeregt. Auch eine Zusammenarbeit mit Ausbildungsinstituten wird genannt, um den Eintritt und den Wechsel innerhalb des Arbeitsmarktes zu erleichtern. 

Das Abkommen verpflichtet die Mitglieder der unterzeichnenden Parteien und soll innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Sofern von einer der unterzeichnenden Parteien gefordert, wird das Abkommen nach fünf Jahren überprüft. 

Der vollständige Text des Abkommens kann unter folgendem Link eingesehen werden: 

http://www.ceep.eu/wp-content/uploads/2017/03/Without-signatures_Framework-agreement-on-active-ageing.pdf