Abstimmung über Robotik-Bericht: Europäisches Parlament lehnt die Einführung einer Robotersteuer zur Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens ab.

TH/SW – 04/2017

Das Europäische Parlament hat am 16. Februar 2017 eine Entschließung mit Empfehlungen an die Kommission zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik angenommen. Die Entschließung ist insoweit richtungsweisend, als mit ihr der Versuch unternommen wurde, einen Regulierungsrahmen für den Sektor der künstlichen Intelligenz (KI) und fortgeschrittenen Robotik zu erstellen.  

 

Robotik und künstliche Intelligenz sind insbesondere im Zuge des technologischen Wandels zu einem der bedeutendsten Trends geworden. Da diese Technologien immer häufiger zum Einsatz kommen und rasch weiterentwickelt werden, steht die Gesellschaft und Arbeitswelt vor neuen und schwierigen Herausforderungen.  

Robotik und Grundeinkommen

Das ursprünglich vom Rechtsausschuss angenommene Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens, welches die Auswirkungen intelligenter Maschinen auf dem Arbeitsmarkt ausgleichen sollte, wurde jedoch von der Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments abgelehnt. Es zählte zusammen mit der Einführung einer Robotersteuer zu den kontroversesten Vorschlägen.  

Anstoß zur Diskussion neuer Beschäftigungsmodelle

Der vom Rechtsausschuss erarbeitete ursprüngliche Vorschlag sollte eine Diskussion zu neuen Beschäftigungsmodellen anstoßen und hierzu die Nachhaltigkeit bestehender Steuer- und Sozialmodelle bewerten. Es sei fraglich, wie man den Bürgern angesichts schwindender Arbeitsplätze ein ausreichendes Erwerbseinkommen sichern könne. Es sollte als "starting-point" sichergestellt werden, dass ein die Existenz sicherndes ausreichendes Einkommen durch die mögliche Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gesichert werden könne.  

 

Zur Finanzierung eines solchen Grundeinkommens bzw. einer Unterstützung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch den Einsatz von Robotern gestrichen wurden, hatte der Rechtsausschuss in seinem Bericht eine Steuer vorgeschlagen, die auf „die von Robotern erbrachte Leistung“ zu erheben sei, oder eine Gebühr „für die Nutzung und Instandhaltung eines Roboters“.  

 

Anstelle eines bedingungslosen Grundeinkommens konnte das Plenum des Europäischen Parlaments sich lediglich dazu durchringen, sich für Unterstützungsprogramme auszusprechen, die den Übergang zu neuen Arbeitsplätzen erleichtern sollen. 

 

Zu dem vom Rechtsausschuss angenommenen Bericht geht es hier und die Entschließung des Europäischen Parlaments ist hier verfügbar.  

Vize-Kommissionspräsident Ansip lehnt Robotersteuer ab

Vize-Kommissionspräsident Ansip hat sich ebenfalls gegen eine Robotersteuer ausgesprochen. Zum Auftakt der CEBIT, der weltweit größten IT- Messe, betonte er, dass eine Steuer auf den Fortschritt unklug sei. Robotik und künstliche Intelligenz seien für Europas Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich, eine Erhebung von Abgaben wäre kontraproduktiv, weil dann andere Länder auf der Welt den Platz der EU einnehmen würden. 

Konsultation zum Initiativbericht des Rechtsausschusses

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Konsultation gestartet, um die mit dem Initiativbericht angestoßene Debatte fortzuführen. Bis zum 30. April 2017 können Interessenvertreter ihre Beiträge einreichen. 

 

Die Konsulation soll auch einen Beitrag zu möglichen weiteren Initiativen des Europäischen Parlaments leisten.  

 

Weitere Informationen sind hier verfügbar: