Seit Einführung des so genannten „Europäischen Semesters“ enthalten die Länderberichte auch Aussagen zu Sozialreformen in den Mitgliedstaaten. Insbesondere Aussagen zur Rentenversicherung sind dabei regelmäßig enthalten.

DR/WSW – 05/2017

Die EU-Kommission hat im Februar ihre jährlichen Länderberichte, eine Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen in den EU-Mitgliedstaaten, veröffentlicht. Die Berichte sind ein Instrument im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters, das der wirtschaftspolitischen Koordinierung zur Überwachung von Reformen dient und dazu beitragen soll, dass mögliche Probleme, die die Mitgliedstaaten angehen sollten, frühzeitig erkannt werden. Die EU-Kommission bewertet in den Berichten, in welchem Maß die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen seit der Herausgabe im Mai 2016 umgesetzt haben. Dabei äußert sich die Brüsseler Behörde regelmäßig auch zu Fragen von Sozialreformen. 

Rückblick auf die länderspezifische Empfehlung aus 2016

In der Empfehlung für Deutschland schlug die Kommission im vergangenen Jahr in den sozialversicherungsrechtlich relevanten Bereichen Rente und Beschäftigung unter anderem vor, weitere Anreize für eine spätere Verrentung zu schaffen. Dies wurde begründet durch den alterungsbedingt drohenden Arbeits- und vor allem Fachkräftemangel, was nicht nur den Beschäftigungssektor, sondern auch die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems herausfordere. Zudem bestünde bei schrittweiser Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus eine zunehmende Gefahr der Altersarmut, so die Kommission. 

Anreize für späteren Renteneintritt – begrenzte Fortschritte

Im Hinblick auf die Empfehlung, mehr Anreize für einen späteren Renteneintritt zu setzen, wurde Deutschland ein begrenzter Fortschritt bescheinigt. Die bereits umgesetzte Maßnahme der Einführung einer Flexi-Rente wurde dabei berücksichtigt. Die Flexirente fördere die Kombination aus Vorruhestand und Teilzeitarbeit, da in dieser Gestaltungsform die Rentenabzüge bei Beschäftigung neben Rente verringert werden. Sie setze zudem für ältere Arbeitnehmer Anreize eine Beschäftigung auszuüben, da sie damit zusätzliche Rentenansprüche erwerben könnten. Nach Ansicht der Kommission bleiben jedoch weitere Bewertungen abzuwarten, um die fragliche Kompensation der aus dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz von 2014 eingeführten Anreize für eine Frühverrentung beurteilen zu können. 

Nettolohnersatzrate im OECD-Vergleich zu niedrig

Die Kommission sieht allerdings hinsichtlich der „Angemessenheit der Renten“ eine Verschlechterung der Lage. Dies zeige auch der von der Bundesregierung erwartete fortlaufende Rückgang der Ersatzquote in der gesetzlichen Rentenversicherung. Insbesondere bei Geringverdienern und Menschen, mit unterbrochenen Beschäftigungsverläufen zeige sich eine erheblich niedrigere Nettolohnersatzrate als der OECD–Durchschnitt. In diesem Zusammenhang beanstandet die Kommission erneut die mangelhafte Inanspruchnahme der Systeme der zweiten und dritten Säule der Altersversorgung, wobei die ungenügende Bereitstellung von Informationen über die gesamten individuellen Rentenansprüche einen wesentlichen Teil dazu beitragen. 

 

Weitere von der Kommission aufgeführte negative Aspekte der Alterssicherung sind das derzeit niedrige Zinsniveau, was vor allem die dritte Säule beeinträchtigt, sowie die nach wie vor deutliche geschlechtsspezifische Rentenlücke. Diese liege mit 45,7 % deutlich über dem EU-Durchschnitt von 38,3 % (Werte aus 2015). Ältere Frauen seien dabei einem besonders erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. 

 

Mit einer Umsetzung der Reformvorschläge in dem „Gesamtkonzept zur Alterssicherung“ scheint nach Ansicht der Kommission eine Verbesserung der Alterssicherung möglich, da dieses u.a. mit verschiedenen Maßnahmen die zweite und dritte Säule der Altersversorgung stärken soll z.B. zusätzliche Anreize für Arbeitgeber für das Angebot einer Betriebsrente.  

Antwort der Bundesregierung

Auf den im Februar herausgegebenen Länderbericht hat die Bundesregierung mit dem nun veröffentlichten nationalen Reformprogramm 2017 reagiert. Sie erläutert darin, mit welchen Maßnahmen sie die im Länderbericht der Europäischen Kommission formulierten Empfehlungen realisieren kann. 

 

Für einen späteren Renteneintritt bestünden gemäß den Angaben im NRP effektive Anreize. Es wird auf einen positiven Beschäftigungstrend unter älteren Erwerbspersonen (Quote für Beschäftigte zwischen 60 und 64 Jahren 28 % im Jahr 2005 im Vergleich zu 56 % im 3. Quartal 2016) hingewiesen. Die Umsetzung des Flexirentengesetzes ab 01. Juli 2017 soll diesen Trend auch fortsetzen. Die darin enthaltenen Regelungen über die stufenlose Anrechnung von Hinzuverdienst und die rentenerhöhende Auswirkung bei Weiterbeschäftigung neben Rentenbezug würden nach Meinung des BMWi zu der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung in Bezug auf Anreize für den späteren Renteneintritt beitragen. 

Ausblick

Die EU-Kommission wird auf der Grundlage der jeweils von den EU-Mitgliedstaaten eingereichten nationalen Reform- und Stabilitätsprogramme neue länderspezifische Empfehlungen vorlegen. Darin wird sie auf die wichtigsten Herausforderungen eingehen, die zu bewältigen sind. 

 

Die länderspezifische Empfehlung für Deutschland aus Mai 2016 finden Sie hier 

 

Den Länderbericht der Kommission für 2017 finden Sie hier 

 

Die Broschüre über das Gesamtkonzept zur Alterssicherung vom BMAS herausgegeben, finden Sie hier 

 

Das Nationale Reformprogramm 2017 der Bundesregierung, herausgegeben vom BMWi, finden Sie hier