European Disability Forum veröffentlicht Leitfaden zur Umsetzung

SW – 05/2017

Das European Disability Forum (EDF) hat einen Leitfaden zur Begleitung der Umsetzungsphase der Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen veröffentlicht. 

Ziel ist es, Informationen zur Richtlinie selbst und Hinweise zu einer effektiven Umsetzung in nationales Recht zu geben. Der Leitfaden besteht aus zwei Kapiteln, wovon eines Informationen zur Richtlinie und zum Zeitplan der Umsetzung der Richtlinie beinhaltet sowie Erläuterungen zu einigen wichtigen Definitionen, relevanten Dokumenten und Akteuren auf nationaler Ebene. In einem zweiten Kapitel werden Hinweise zum Anwendungsbereich der Richtlinie und eine Erläuterung der wichtigsten Bestimmungen, wie Umfang, Zugänglichkeitsanforderungen, Befreiungen, Durchsetzung und Überwachung gegeben. 

Zweck der sog. "Web-Accessibility-Richtlinie" ist die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu den Barrierefreiheitsanforderungen für die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, damit diese für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich gestaltet werden (siehe hierzu die Meldung: Bar­rie­re­freie Ge­stal­tung von Web­sei­ten und Apps im öf­fent­li­chen Sek­tor). 

 

Die Richtlinie wurde im Oktober 2016 verabschiedet und muss von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 23. September 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten müssen diese Vorschriften dann auf Websites öffentlicher Stellen wie folgt anwenden:  

 

  • ab 23. September 2019 auf Webseiten, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, 
  • ab 23. September 2020 auf alle Webseiten 
  • ab 23. Juni 2021 auf mobile Anwendungen.  

Der Leitfaden ist hier verfügbar.