Um den Datenaustausch zwischen den rund 15.000 europäischen Sozialversicherungsträgern zu vereinfachen, startet die EU ein Projekt zum elektronischen Austausch von Sozialdaten.

MS – 07/2017

Datenaustausch in der Sozialversicherung

Der grenzüberschreitende Informationsaustausch im Bereich der sozialen Sicherheit findet im Wesentlichen in Papierform statt, das ist wiederum oft kompliziert und langwierig. Diese Tatsache wird dem heutigen Erwerbsleben vieler EU-Bürger und dem Recht der Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht mehr gerecht. Transnationale Erwerbsbiografien nehmen seit Jahren stetig zu. Persönliche Daten und Versicherungszeiten müssen zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Für bestimmte Behandlungen im Ausland müssen Krankenversicherungen Anspruchsnachweise ausstellen, dies löst oftmals Papierfluten aus. 

Was ist EESSI?

Durch den „Elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten“ (EESSI) sollen die beschriebenen Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden. Die bisherigen genormten Papiervordrucke sollen nun elektronisch abgebildet werden. Dafür entstehen elektronische Geschäftsprozesse in den Sektoren Krankheit und Pflege, Renten, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Arbeitslosigkeit, sowie Familienleistungen. In der Entwicklungsphase der digitalen Formulare kam der Europäischen Kommission, zusammen mit Sozialversicherungsexperten aus den Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle zu, um die Besonderheiten der nationalen Systeme berücksichtigen zu können. 

Wie geht es weiter?

An dem Projekt beteiligen sich neben den EU-Mitgliedstaaten auch die vier EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bis Juli 2019 hat jedes Land nun Zeit nationale Kontaktpunkte einzurichten, die den Austausch der Sozialdaten zwischen den inländischen und ausländischen Sozialversicherungsträgern koordinieren. Diese Institutionen sind Dreh- und Angelpunkt für die Beschaffung bzw. die zur Verfügungstellung der Sozialdaten gegenüber den anderen Trägern. Die Einführung des neuen Verfahrens stellt für die vielen unterschiedlichen deutschen Sozialversicherungsträger eine große Herausforderung dar. So müssen über 100 Krankenkassen umfangreiche Modifikationen an ihren bestehenden Verfahren vornehmen, um sich mit ihren Abrechnungsprozessen an die nationalen Kontaktpunkte anbinden zu können. Wenn es jedoch einmal implementiert ist, soll über Anträge schneller entschieden und Leistungen früher erbacht werden können. 

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier