Die Europäische Kommission möchte herausfinden, ob und welche Maßnahmen zur Förderung digitaler Innovationen im Bereich Gesundheit und Pflege erforderlich sind.

ST/MS – 07/2017

Schon in ihrer Halbzeitbewertung von Mai 2017 hat die Europäische Kommission erwähnt, dass sie im Zuge der Vollendung des digitalen Binnenmarktes einen Fokus auf den Bereich „Digitaler Wandel im Gesundheitswesen und in der Pflege“ setzen möchte. Mit der Veröffentlichung der Konsultation möchte sie nun Informationen sammeln, um ihre Bestrebungen im Laufe des Jahres zu konkretisieren. Sie befragt deswegen die Interessenvertreter, ob auf europäischer Ebene Maßnahmen zur Förderung digitaler Innovationen erforderlich sind, um vor allem die Gesundheit der Menschen zu verbessern sowie Herausforderungen für die Gesundheitssysteme anzugehen. Solche Maßnahmen müssen mit den Vorschriften über Datenschutz, Patientenrechte und elektronische Identifizierung im Einklang stehen. 

Die drei Säulen der Konsultation

Die Konsultation stützt sich auf drei Säulen: Erstens möchte die EU-Kommission den Standpunkt der Interessenvertreter zum grenzüberschreitenden Zugang zu personenbezogenen Gesundheitsdaten und zur Nutzung dieser herausfinden. Zudem will sie die Meinung der Stakeholder zur gemeinsamen Verwendung von Ressourcen zur Beschleunigung der Fortschritte in der Forschung, der Prävention von Krankheiten, der Behandlung von Patienten und der personalisierten Versorgung erfragen. Dies gilt insbesondere für seltene und komplexe Krankheiten, bei der Bekämpfung von Epidemien und Erkennung von Infektionsrisiken sowie zur Bewertung der Wirksamkeit von Medizinprodukten. Schließlich soll durch die Konsultation herausgefunden werden, wie digitale Innovationen umfassend eingeführt werden können, auch im Hinblick auf eine stärkere patientenorientierte und integrierte Versorgung. Dabei steht die Interaktion zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern im Blickpunkt. Die Konsultation richtet sich dabei an eine vielfältige Gruppe von Interessenvertreter wie beispielsweise Krankenversicherungsunternehmen, EU-Bürger, Patientenorganisationen, Menschen aus dem Gesundheitswesen, nationale Behörden und Forscher. 

Die Interessenvertreter können ihre Meinungen zu den von der Europäischen Kommission aufgeworfenen Fragen bis zum 12. Oktober 2017 online mitteilen. Die Ergebnisse sollen in eine Mitteilung einfließen, die bis zum Ende des Jahres vorgelegt werden soll.