Auch für Schüler, Studenten und Praktikanten sollte die Bescheinigung über das anzuwendende Recht A1 ausgestellt werden.

SP/PU – 09/2017

In einer Stellungnahme beteiligt sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an der vorgeschlagenen Überarbeitung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 durch die Europäische Kommission. 

Die Verordnungen und ihre Vorgänger dienen der Koordinierung der europäischen Sozialsysteme (insbesondere der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Bezüglich der Unfallversicherung stehen hierbei insbesondere die medizinische Versorgung von entsandten Arbeitnehmern im europäischen Ausland und die Abrechnung über die Verbindungsstellen der zuständigen Versicherungsträger im Fokus. 

Der Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission bezieht sich auf die Themenfelder 

 

  • Entsendungen 
  • Zugang zu Sozialleistungen für nicht erwerbstätige Bürgerinnen und Bürger 
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit 
  • Familienleistungen 

 

und sieht im Hinblick auf die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit die Schaffung eines eigenen Verordnungskapitels sowie Anpassungen der Durchführungsvorschriften vor. 

Nach Auffassung der DGUV steht die Einführung eines Kapitels zur Pflegeversicherung einer effizienten Anwendbarkeit des koordinierenden Rechts entgegen, da Ansprüche auf Pflegeleistungen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit thematisch wie rechtlich wie bisher nach dem Kapitel für Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten koordiniert werden können. Zudem würden durch die zusätzlich geschaffenen Verwaltungsverfahren die Digitalisierung und Vereinheitlichung des transnationalen Sozialversicherungsausgleichs (EESSI) erschwert. 

Weitere Anmerkungen zum Verordnungsvorschlag betreffen die Fristverkürzung (von 18 auf 12 Monate) und Zinserhöhung bei der Rückzahlung der für ausländische Unfallversicherungen übernommenen Auslagen und Behandlungen im Inland. So kann beispielsweise ein Arbeitnehmer aus einem anderen Mitgliedstaat, der im Ausland versichert ist, bei einem Unfall während einer Entsendung nach Deutschland die Leistungen nach deutschem Recht durch die bei der DGUV eingerichteten Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland erhalten. Diese erhält die Kosten vom ausländischen Unfallversicherungsträger zurückerstattet. 

Im Interesse der Rechtssicherheit setzt sich die DGUV u.a. zudem dafür ein, dass auch für Schüler, Studenten und Praktikanten die Bescheinigung über das anzuwendende Recht A1 auszustellen ist. 

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