Der GKV-Spitzenverband begrüßt die von der EU-Kommission durchgeführte Konsultation, und positioniert sich, welche Handlungen auf EU-Ebene erfolgen und was besser auf nationaler Ebene geregelt werden sollte.

MS/ST – 10/2017

Welche Maßnahmen sind zur Förderung digitaler Innovationen erforderlich, um die Gesundheit der Menschen zu verbessern? Dieser und weiterer Fragen ist die Europäische Kommission in einer Befragung der Interessenvertreter zum „Wandel im Gesundheitswesen und der Pflege im digitalen Binnenmarkt" nachgegangenen.  

 

Grundsätzlich birgt die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege großes Potential, so der GKV-Spitzenverband in seinem Beitrag zur Konsultation. Der Austausch von Behandlungsdaten und Verschreibungen über Grenzen hinweg kann zur Förderung des Fortschritts in der Gesundheitsforschung, zur Krankheitsprävention und zur Behandlung sinnvoll sein. 

Datensicherheit hat höchste Priorität beim transnationalen Datenaustausch

Mit dem EU-Förderprogramm für Infrastrukturen, die „Connecting Europe Facility (CEF)“, wird insbesondere der grenzüberschreitende Austausch von elektronischen Patientenkurzakten und Arzneimittelverschreibungen gefördert. Der GKV-Spitzenverband unterstützt diese Maßnahme, sofern dies die Gesundheit der Patienten fördert. Er mahnt jedoch, dass diese Vernetzung nicht zu sehr in die nationalen Systeme eingreifen darf und den höchsten Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit genügen müsse. Die eindeutige Identifizierung und verlässliche Authentifizierung der zugreifenden Akteure, die Autorisierung von Leistungserbringenden im Ausland und die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten muss sichergestellt werden. 

Aufgabe der EU in diesem Prozess

Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes unterstützt und erleichtert die EU die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bereits im Rahmen eines freiwilligen Netzwerks, das eHealth Network. Das Ziel dieses Netzwerkes ist es, auf einen Austausch von Daten und die Interoperabilität der Anwendungen hinzuwirken, sowie Mindestanforderungen an elektronische Gesundheitsdatensätze zu formulieren. Darüber hinaus sieht der GKV-Spitzenverband keinen Handlungsbedarf bei den Themen Datenzugang und Datenaustausch auf EU-Ebene. Stattdessen soll die EU den Austausch der Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen über bewährte Verfahren fördern.  

Wie geht es weiter?

Eine Synopse aller Konsultationsbeiträge soll innerhalb eines Monats nach Ende der Konsultation erfolgen. Darüber hinaus wird die Kommission bis Ende 2017 eine Mitteilung zum Thema „Wandel im Gesundheitswesen und in der Pflege im digitalen Binnenmarkt“ vorlegen.