Obwohl weiterer Reformbedarf für die Rentensysteme besteht, hat der Eifer dafür abgenommen.

BG/AD – 12/2017

Veränderungen in Arbeitswelt und Lebenserwartung

Im neuen, alle zwei Jahre erscheinenden Rentenbericht der OECD wird erläutert, wie die Länder mit den veränderten Erwerbslebensbiografien und Renteneintrittsaltern umgehen. Der demografische Wandel und eine sich stetig schneller verändernde Arbeitswelt führen in allen Ländern zur Überprüfung der bestehenden Rentensysteme. 

 

Es geht von Teil- und Vollzeitbeschäftigungen bis hin zu geringfügigen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Die Arten des Erwerbslebens sind vielfältiger Natur geworden und werden unter dem Aspekt der neuen Arbeitswelt und ihren Anforderungen immer komplexer. Auch in ihrer sozialen Absicherung. Es geht aber auch um die Diskrepanz von immer mehr Rentnern gegenüber immer weniger Beitragszahlern. 

Maßnahmen der Länder

In den letzten Jahren änderten die Länder die Beitragssätze, das Leistungsniveau für Rentner und erließen neue Maßnahmen zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters, um sich diesen Herausforderungen anzupassen und die finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme zu gewährleisten. Leider ist dies noch nicht ausreichend, so der Bericht der OECD. 

Darüber hinaus wird in dem Bericht auf das normale Rentenalter eingegangen, welches sich bis 2060 in der Hälfte der Länder erhöht. Die Beschäftigung im höheren Alter muss weiter steigen, um angemessene Renten zu gewährleisten. Aber auch die erhöhte Lebenserwartung muss beachtet werden. Die zu erwartende Langlebigkeit der Menschen bedeutet, dass die Zeit, die man im Ruhestand verbringt, im Verhältnis zum Arbeitsleben steigt. 

 

Es sind daher weitere Reformen erforderlich, um die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung, der zunehmenden Ungleichheit unter den älteren Menschen und der sich verändernden Art der Arbeit abzumildern. Starre Renteneintrittsalter können für die überalternden Gesellschaften als Ganzes nicht von Vorteil sein, so der Bericht. Stattdessen müssen neue innovative und bezahlbare Rentenmodelle gefunden werden. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters allein ist kein Allheilmittel. 

 

Eine flexible Altersgrenze ist eine Möglichkeit, die in mehreren Ländern bereits umgesetzt wurde. So können Beschäftigte in Rente gehen und nebenbei noch im Rahmen von bestimmten Hinzuverdienstgrenzen weiterarbeiten. In Deutschland wurde 2014 durch das Flexirentengesetz ein solches Rentenmodell eingeführt. Man muss jedoch auch fairerweise sagen, dass zur Zeit nur etwa 10% der Europäer im Alter von 60 bis 69 Jahren Arbeit und Rente auf diese Art und Weise miteinander verbinden. 

Fazit

Fest steht, dass die jüngere Generation, die jetzt Beitragszahler ist oder wird, im Alter einem höheren Risiko der Ungleichheit unterliegen wird. Dies im Hinterkopf zu haben, sollte für viele Länder eine Überlegung für weitere Rentenreformen wert sein.  

 

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