Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, sind wünschenswert.

SW – 01/2018

Kurz vor Jahresende hatte die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen zur Vorbereitung des für März angekündigten Pakets für soziale Gerechtigkeit eingeleitet. Dazu zählte auch eine Befragung der Interessenvertreter zu einer möglichen EU-Initiative zum Sozialschutz für alle Erwerbstätigen unabhängig von der Beschäftigungsform. Die Europäische Kommission wollte wissen, ob und wenn ja, in welcher Form die EU den Mitgliedstaaten helfen könnte (siehe hierzu der Beitrag aus 12/2017). 

Stellungnahme der deutschen Sozialversicherung

Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung haben sich mit einer Stellungnahme an der EU-Konsultation beteiligt. Sie begrüßen darin die von der Kommission geführte Debatte zur Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zum Sozialschutz für alle Erwerbstätigen.  

 

Gleichzeitig unterstreichen sie jedoch, dass die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich seien, die wesentlichen Grundsätze ihrer Sozialschutzsysteme festzulegen. Die Umsetzung der in der Europäischen Säule sozialer Rechte zum Ausdruck gebrachten Empfehlung, unabhängig von Art und Dauer des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und unter vergleichbaren Bedingungen für Selbständige einen angemessenen Sozialschutz zu gewährleisten, sei deswegen Aufgabe der Mitgliedstaaten. Dies ist auch in der Präambel der Europäischen Säule sozialer Rechte ausdrücklich bekräftigt worden. 

 

Hilfreich und insofern wünschenswert wären aus Sicht der deutschen Sozialversicherung jedoch Maßnahmen der EU, die die Mitgliedstaaten in ihrer Verantwortung unterstützen, so z.B. durch die Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustauschs zu Herausforderungen und laufenden Prozessen in den jeweiligen Mitgliedstaaten oder durch die Bereitstellung von Informationen zu bewährten Verfahren. In einer sich zunehmend wandelnden Arbeitswelt könnte dies die Mitgliedstaaten darin unterstützen, schneller zu reagieren, um mit neuen Entwicklungen Schritt zu halten und ihre Sozialschutzsysteme - wo nötig - anzupassen. 

Hintergrund

Die Initiative der Kommission zum „Zugang zum Sozialschutz“ für alle Erwerbstätigen, auch für Erwerbstätige in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Selbständige, erfolgte als Reaktion auf Bedenken von Interessenvertretern, die in der Konsultation zur Europäischen Säule sozialer Rechte geäußert wurden. Die Kommission hatte daraufhin in der Europäischen Säule sozialer Rechte die Empfehlung ausgesprochen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von der Art und Dauer ihrer Beschäftigungsverhältnisse, und unter vergleichbaren Bedingungen Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz haben sollen. 

 

Ziel ist es die in einigen EU-Mitgliestaaten bestehenden Lücken bei der formellen und insbesondere bei der tatsächlichen Absicherung dieser Erwerbtätigen zu schließen. Auch bei der Übertragbarkeit sowie bei der Transparenz von Rechten und der Komplexität von Regelungen sieht die Brüsseler Behörde Handlungsbedarf. 

 

Die Kommission hatte daher neben den Sozialpartnern auch die breitere Öffentlichkeit zu einer möglichen Initiative befragt und führte flankierend Anhörungen mit verschiedenen Gruppen von Interessenvertretern, u.a. auch den gesetzlichen Sozialversicherungsorganisationen, durch (die DSV berichtete). 

Ausblick

Die Kommission wird nun auf der Grundlage der durch die Konsultationen und Anhörungen gewonnenen Erkenntnisse entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahme sie ergreifen wird, um einen angemessenen Sozialschutz für alle Erwerbstätigen in Europa zu gewährleiten. Sie möchte eine Initiative zum Zugang zum Sozialschutz im Rahmen ihres „Pakets für soziale Gerechtigkeit“ am 7. März 2018 vorlegen. 

 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.