Die Europäische Kommission macht konkrete Vorschläge zur Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde.

KL/AD – 03/2018

Am 13. März 2018 hat die Europäische Kommission das Paket zur sozialen Gerechtigkeit veröffentlicht. Darin werden von der Europäischen Kommission neue Gesetzesinitiativen vorgestellt, unter anderem konkretisiert sie ihr Vorhaben zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA).  

 

Die Europavertretung hatte zuletzt über diese Thematik im Dezember 2017 berichtet. 

Ziele der ELA

Die ELA soll die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb des Binnenmarktes der EU unterstützen. Die Aufgaben stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: 

 

  • Die Behörde soll Einzelpersonen und Arbeitgebern den Zugang zu Informationen über Arbeits-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sicherstellen. Darüber hinaus sollen Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, in denen über Rechte und Pflichten informiert werden, die mit dem Leben, Arbeiten oder einer unternehmerischen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaaten verbunden sind.  

 

  • Sie soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten fördern, um die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU durchzusetzen, die die Mobilität von Bürgerinnen und Bürgern schützen und regeln. 

 

  • Die ELA soll vermitteln und bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden oder bei Störungen des Arbeitsmarktes auf Lösungen hinwirken. 

Organisation der ELA

Nach den Plänen der EU-Kommission soll die ELA mit bereits bestehenden Strukturen im Bereich der Beschäftigungspolitik kooperieren so zum Beispiel mit der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EUROFOUND) und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (EU-OSHA). Es sollen aber auch bereits existierende Gremien wie z.B. der technische Ausschuss für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer unter dem Dach der ELA zusammengeführt werden.  

 

Nach den Plänen der Europäischen Kommission soll die neue Institution als dezentralisierte EU-Agentur ab 2019 schrittweise eingerichtet und mit einem geschätzten Finanzbudget von rund 55 Mio. Euro jährlich (ab 2023) ausgestattet werden. Dann sollen zirka 140 Mitarbeitende die Aufgabenerledigung absichern.  

 

Über den Sitz der ELA müssen die Mitgliedstaaten noch entscheiden.