Einer Studie zufolge lebten Ende 2017 rund 14 Millionen Menschen im Vereinigten Königreich nach dortigem Sozialstandard in Armut.

GD – 03/2018

Die Armut unterschiedlicher Mitglieder der britischen Gesellschaft ist im vergangenen Jahr offenbar rasant gewachsen. Wie die Tageszeitung „Independent“ unter Verweis auf eine Studie des unabhängigen Institutes der Joseph Rowntree Foundation (JRF) meldet, lebten Ende 2017 rund 14 Millionen Menschen im Vereinigten Königreich nach dortigem Sozialstandard in Armut. Demnach sei die Armut zwischen 2011 und 2012 zurückgegangen und hätte als Folge von Veränderungen im Wohlfahrts- und Sozialsystem seit 2015 wieder zugenommen. Seither sei die Anzahl der in offizieller Armut lebenden Kinder um rund 400.000, die der Rentner um 300.000 gestiegen. 

 

Im Zuge der bis 2021 geplanten Veränderungen in der Leistungsgewährung, etwa für Kinderzuschläge (child benefits), müsse man bis dorthin mit einer weiteren Steigerung um rund 400.000 Kinder und Jugendliche rechnen. 

Wohnungsverlust führt zu sozialem Abstieg

Besonders die kritische Wohnsituation in vielen britischen Städten trüge dazu bei, Zwangsräumungen für viele zur Realität werden zu lassen. Mangels geeigneter kommunaler Sozialwohnungen müssten etwa alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern dann in billigen Bed& Breakfast Unterkünften notdürftig untergebracht werden. Der soziale Abstieg nach dem in Großbritannien vergleichsweise rechtlich einfachen Wohnungsverlust, etwa infolge rückständiger Mietzahlungen, geht nach Meinung des „Independent“ oft sehr schnell. Er zeige zudem oft binnen Wochen nachteilige gesundheitliche Folgen. 

„Universal Credit“ bündelt Leistungen

Eine der Ursachen sei das System des sogenannten „Universal Credit“, meinen Kritiker. Dieses System bündele bisher gesondert bewilligte und oft bedürftigkeitsabhängig gewährte Sozialleistungen, darunter „Jobseeker’s Allowance“ (Geldleistung für Arbeitssuchende), „Housing Benefit“ (Wohngeld), „Working Tax Credit“ (eine Art Aufstockerleistung für arbeitende Geringverdiener) oder „Child Tax Credit“ (eine solche für Familien/Alleinerziehende mit Kindern), „Employment and Support Allowance“ (Hilfe für Behinderte) und „Income support“ (Einkommensaufstockung für Geringverdiener). 

Anlaufstelle für die Universal Credit Leistungen sind die Jobcenter. Die Leistungen werden monatlich gewährt, jedoch beträgt die anfängliche Wartefrist üblicherweise sechs Wochen. Gerade im Bereich von Mietrückständen führe dies, so Beobachter, oft zum Wohnungsverlust und zur Überschuldung der Leistungsnehmer, die regelhaft zum Überleben nach Verlust der Arbeit Schulden machten. Die Einführung des neuen Systems begann konzentriert bei jüngeren Alleinstehenden. Durch die Ausdehnung auf andere Personenkreise, etwa Alleinstehende mit Kind(ern), hätten sich die Probleme und die Verwaltungskosten vervielfacht.