Die Europäische Kommission will erreichen, dass die Gebühren für den grenzüberschreitenden Euro-Zahlungsverkehr auch in den Mitgliedstaaten, die noch nicht im Euro sind, sinken.

AD – 04/2018

„Wenn wir wollen, dass der Euro unseren Kontinent mehr eint als spaltet, dann sollte er mehr sein als die Währung einer ausgewählten Ländergruppe. Der Euro ist dazu bestimmt, die einheitliche Währung der Europäischen Union als Ganzes zu sein.“ Das sagte Kommissionspräsident Juncker am 13. September 2017 in seiner „Rede zur Lage der Union“.  

 

Da die Ausweitung der Währungsunion – kurzgefasst der „Euro für alle“ – eher mittel- und langfristig verwirklicht werden kann, hat die EU-Kommission stattdessen Stellschrauben identifiziert, mit denen sie kurzfristig mit einem „Euro-Mehrwert punkten“ kann. Eine dieser Möglichkeiten hat die EU-Kommission am 28. März 2018 aufgegriffen, in dem sie ihren Verordnungsvorschlag COM/2018/163, mit dem sie die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 ändern will, veröffentlichte. 

Mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 wurden die Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb der Union an die Entgelte für Euro-Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats angeglichen. Bürger und Unternehmen in Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Raumes können bisher von der Verordnung nicht profitieren, weil dort inländische Euro-Zahlungen entweder sehr teuer oder nicht zugelassen sind.  

 

Inhalt des Änderungsvorschlags ist insbesondere, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro Entgelte in gleicher Höhe berechnet werden wie für entsprechende inländische Zahlungen in Landeswährung, die nicht der Euro ist. 

 

Die Kommission begründet ihren Vorschlag u.a. mit einem besseren Funktionieren des Binnenmarktes, etwa im grenzüberschreitenden Online-Handel, und der mittelfristigen Ausweitung der Wirtschafts- und Währungsunion. 

 

Den Verordnungsvorschlag finden Sie hier.