Deutsche Sozialversicherung nimmt Vorschläge der Europäischen Kommission unter die Lupe.

KL – 04/2018

Die Europäische Kommission plant die Einrichtung eines zentralen, digitalen Zugangstors (Digital Single Gateway) auf europäischer Ebene. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission soll damit die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungsvorgänge vorangetrieben und eine Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Verwaltung auch grenzüberschreitend online ermöglicht werden.  

Position der Deutschen Sozialversicherung

Die Spitzenverbände der deutschen Sozialversicherung haben die Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission gründlich unter die Lupe genommen. Sie bewerten die Initiative der Kommission grundsätzlich positiv und begrüßen das Anliegen der Brüsseler Behörde, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfacheren Zugang zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten zu verschaffen, die sie benötigen, um ihre Rechte im Europäischen Binnenmarkt wahrzunehmen. Sie weisen jedoch darauf hin, dass die aktuell in der Beratung stehenden Texte aus Sicht der Deutschen Sozialversicherung der weiteren Prüfung und Nachbesserung bedürfen. 

Mehrsprachlichkeit

Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen online umfangreiche Informationen über Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen im Bereich der sozialen Sicherheit von den Mitgliedstaaten mehrsprachlich, und zwar sowohl in der jeweiligen Landessprache als auch in einer weiteren Amtssprache der EU, bereitgestellt werden. 

 

Die generelle Bereitstellung von Informationen in einer weiteren EU-Amtssprache, je nachdem, wie umfänglich diese erfolgen soll, kann jedoch aus Sicht der Deutschen Sozialversicherung mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden sein. Fraglich ist, ob dieser so von den Systemen in den Mitgliedstaaten getragen werden kann. In diesem Zusammenhang werden sowohl der stetige Pflegeaufwand, dem Online-Auftritte unterliegen, als auch zu berücksichtigende Folgekosten eines mehrsprachigen Auftritts für Übersetzungen und für die Verwendung von – geeigneten – Content-Management- Systemen (CMS) benannt. 

Übernahme von Übersetzungskosten

Mit dem Verordnungsvorschlag hat die Europäische Kommission die (einmalige) Übernahme von Übersetzungskosten angekündigt. Die Deutsche Sozialversicherung spricht sich dafür aus, dass die aus dem Verordnungsvorschlag zur Errichtung eines zentralen digitalen Zugangstors entstehenden Übersetzungskosten vollständig aus den Mitteln der Europäischen Union getragen werden, da insoweit ein deutliches Missverhältnis zum von den Sozialversicherungsträgern ermittelten Übersetzungsaufwand festgestellt wurde. Nur auf diese Weise könne verhindert werden, dass die entstehenden Kosten einseitig den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufgebürdet werden.  

 

Die vom Rat im November beschlossene Verhandlungsposition sieht demgegenüber die Übernahme der Übersetzungskosten unter Einhaltung einer jährlichen Höchstmenge vor. Dies wird von der Deutschen Sozialversicherung ausdrücklich unterstützt. 

Online-Verwaltungsverfahren

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, bestimmte Verwaltungsverfahren grenzüberschreitend digital anzubieten. Die vorgesehenen Verfahren sind im Anhang II zum Verordnungsvorschlag enthalten. Betroffen wären unter anderem die Beantragung von Sozialleistungen, die Registrierung von Unternehmen und Beschäftigten bei öffentlichen Versorgungs- und Versicherungssystemen und die Zahlung von Sozialbeiträgen für Beschäftigte. 

 

Obwohl der Rat mit seinem Änderungsvorschlag von November 2017 die insoweit auf die Mitgliedstaaten zukommenden Verpflichtungen bereits erheblich abgemildert hat, wird dieser Teil der Gesetzesinitiative von der Deutschen Sozialversicherung ausgesprochen kritisch bewertet. Sie betont, dass sichergestellt sein müsse, dass durch die geplante Verordnung in bestehende nationale Verfahren, insbesondere in das Beitrags- und Meldeverfahren zur Sozialversicherung, nicht eingegriffen werden dürfe. Außerdem müsse ausgeschlossen werden, dass durch die geplante Verordnung in den bestehenden Verfahren Fragen aufgeworfen werden, die auf nationaler Ebene nicht gelöst werden könnten (z. B. die Frage der elektronischen Authentifizierung juristischer Personen beim Meldeverfahren). 

 

Andere Ziele verfolgt indes bislang das Europäische Parlament, das den Katalog der vorgesehen Verfahren eher noch ausweiten möchte (siehe hierzu auch unseren Beitrag 03/2018). 

Übergangsfristen

Wegen des notwendigen und aufwändigen Anpassungsbedarfs der mitgliedstaatlichen Verwaltungsprozesse schlägt die Deutsche Sozialversicherung vor, Regelungen über angemessene Übergangsfristen (bis zu sieben Jahre) in die Verordnung aufzunehmen. 

Wie geht es weiter?

Die Deutsche Sozialversicherung appelliert im Gesetzgebungsverfahren an das Europäische Parlament, die notwendigen Änderungen zu den Vorschlägen der EU-Kommission vorzunehmen. Die Verhandlungen des Parlaments mit dem Rat und der Europäischen Kommission hierzu werden Ende April 2018 fortgesetzt. 

 

Die Einzelheiten der Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung vom 12. März 2018 zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission können Sie hier nachlesen.