Europäisches Parlament beschäftigt sich mit Wiedereingliederung von Arbeitnehmern.

SW – 04/2018

Das Thema Prävention und Rehabilitation ist nicht nur auf nationaler Ebene von Interesse. Derzeit arbeitet auch der Ausschuss „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“ des Europäische Parlaments an einem Initiativbericht (2017/2227(INI)) zu den Möglichkeiten der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in hochwertige Beschäftigung nach einer Verletzung oder Erkrankung. 

Initiativbericht des Europäischen Parlaments

Der Bericht greift drei Aspekte auf: die Vorbeugung und Frühintervention, die Rückkehr in das Erwerbsleben und eine Änderung der Einstellung in Bezug auf die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern. 

 

Maßnahmen der Frühintervention seien von entscheidender Bedeutung für den Erfolg beruflicher Rehabilitationsprogramme. Im Hinblick auf psychosoziale Risiken weist der Berichtsentwurf darauf hin, dass Maßnahmen zur Vorbeugung ein grundlegender Aspekt eines modernen Arbeitsumfeldes seien. Mitgliedstaaten werden aufgefordert dafür zu sorgen, dass Unternehmen bei einem entsprechenden Risikomanagement unterstützt werden. 

 

Der Berichtsentwurf betont, dass es von entscheidender Bedeutung sei, dass alle Interessenträger (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Ärzte, soziale Dienste und Arbeitgeber) miteinander kommunizieren und einen bereichsübergreifenden, auf Zusammenarbeit beruhenden Ansatz verfolgen, damit die physische und berufliche Rehabilitation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfolgreich verläuft. Die Wiedereingliederung von Personen nach einer Krankheit sei in doppelter Hinsicht vorteilhaft, da sie sowohl für die betroffene Person als auch aus wirtschaftlicher Sicht mit positiven Wirkungen einhergehe. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Studie der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) zum Thema „The Return on Work Reintegration“ (siehe Bericht der DSV). 

 

Im Berichtsentwurf wird ein Einstellungswandel gefordert, um das allgemeine Bewusstsein für die eingeschränkten Möglichkeiten von Menschen mit gesundheitlichen Problemen zu schärfen, z.B. weil eine Krankheit mit einer sozialen Stigmatisierung einhergehe. 

Rolle der EU

Einen Mehrwert, den die EU zum Thema schaffen könne, sieht der Berichtsentwurf in der Unterstützung der Mitgliedstaaten in folgende Bereichen: 

 

  • Ausarbeitung von Präventionsmaßnahmen; 
  • Ausarbeitung umfassender Strategien in den Mitgliedstaaten, darunter auch Maßnahmen der Frühintervention, institutionelle Zusammenarbeit aller Interessenträger und individuelle Ansätze für die Betroffenen; 
  • Förderung eines Kulturwandels, einer positiven gesellschaftlichen Einstellung gegenüber den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und von Maßnahmen im Hinblick auf das lebenslange psychosoziale Wohlbefinden der Betroffenen. 

 

Handlungsbedarf wird insbesondere bei der Wiedereingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleineren Unternehmen gesehen, da dies nicht nur wegen finanzieller Aspekte, sondern auch wegen des notwendigen einschlägigen Fachwissens schwierig sei. Mit externer fachlicher und finanzieller Unterstützung könnten Arbeitgeber dabei unterstützt werden, individuelle Maßnahmen zu treffen und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Möglichkeiten der Wiedereingliederung nach einer Erkrankung zu schaffen. Eine gezielte finanzielle Förderung mit EU-Mitteln könne eine entscheidende Rolle spielen, um diesen Wandel zu fördern. Die Förderung müsse allerdings immer auch mit einem echten Wandel der Unternehmenskultur einhergehen. 

Gute und nachhaltige Arbeit ist die beste Medizin

Die European Social Insurance Platform, zu deren Mitgliedern auch die Deutsche Sozialversicherung zählt, hatte unter dieser Prämisse in einer Stellungnahme im Dezember 2017 ebenfalls auf die Bedeutung von Strategien zur Wiedereingliederung hingewiesen. Die Zunahme chronischer Krankheiten, die die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter betreffen, lege nahe, dass in dieser Hinsicht ein neuer politischer Schwerpunkt erforderlich sei. Nationale Sozial- und Gesundheitspolitiken in den EU-Mitgliedstaaten sollten sich auf Strategien zur Rückkehr zur Arbeit konzentrieren zwecks Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während ihres gesamten Arbeitslebens. Maßnahmen seien z.B.: 

 

  • die Kombination von Prävention und Wohlbefinden am Arbeitsplatz mit beruflicher Rehabilitation, 
  • die Arbeitsplatzbindung und Rückkehr zur Arbeit für Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten, 
  • die Förderung eines ganzheitlichen Rehabilitationskonzeptes einschließlich beruflicher Partizipation. 

 

Maßgeblich für erfolgreiche Wiedereingliederungsprozesse in den Beruf sei die frühe Intervention, da die Erfolgsquote nach sechs Wochen Krankenstand um 50% sinke. Wichtig seien u.a. auch  

 

  • eine gute Kommunikation zwischen Hausärzten, Versicherungsärzten und Arbeitsmedizinern, 
  • in komplexen Fällen ein robustes Fall-Management durch qualifizierte Rehabilitations-Manager,  
  • die Verantwortung des Arbeitgebers für Wiedereingliederungsstrategien und Gesundheitsdienste in der Nähe des Arbeitsplatzes sowie  
  • die Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern und Dienstleistern im Bereich Rehabilitation zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

Erfolgsgeschichte „Krafttraining“ am Flughafen

Ein interessantes Beispiel für eine Gemeinschaftsprojekt zur Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen mit anderen Sozialversicherungsträgern im Rahmen des nationalen Präventionsgesetzes ist die betriebliche Gesundheitsförderung für Kofferlader am Flughafen Hamburg („Gesunde Arbeit HH“). Projektpartner waren hier die Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation (BG Verkehr), die Deutsche Rentenversicherung Nord, die Techniker Krankenkasse, die Unfallkasse Nord und die Lifebonus GmbH sowie als Arbeitgeber „Ground handling Hamburg Airport“.  

 

Das Be- und Entladen von Flugzeugen ist körperlich eine anstrengende Arbeit, bei der insbesondere der Rücken belastet wird. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in der Belegschaft der gewerblichen Abfertigungsmitarbeiter und eines altersbedingten Anstiegs an Fehltagen wurde ein Konzept zur Reduzierung der Ausfalltage erarbeitet. Ausgangspunkt waren die Fragen,  

 

  • ob es möglich ist durch die Einführung eines gezielten betrieblichen Gesundheitsmanagements die Motivation der Mitarbeiter so zu fördern, dass ein nachweislicher Nutzen für die Gesunderhaltung des Muskel-Skelett-Apparates erkennbar ist und 

 

  • ob richtige Bewegungsabläufe beim Manipulieren von Lasten dauerhaft antrainiert und im Berufsalltag erfolgreich integriert werden können. 

 

In Zusammenarbeit mit dem Hamburger Unternehmen „Lifebonus“ und der BG Verkehr wurde ein Trainingskonzept erstellt, das einen „Trainingssatellit“ und ein sog. „Mock-Up“ einschließt. Bei dem Mock-Up handelt es sich um ein einfaches, für verschiedenste Tätigkeiten anpassbares Simulationsraum-Konzept mit integrierter Videoanalyse, das in Arbeitsplatznähe aufgebaut wird.  

 

Der Trainingssatellit ermöglicht das jobspezifische Training in direkter Nähe des Arbeitsplatzes und in Arbeitskleidung. Neben dem rückenspezifischen Krafttraining konnten im Jobsimulator, d.h. dem Nachbau eines Gepäckanhängers und des höhenverstellbaren Gepäckladeraums eines Verkehrsflugzeuges, unter professioneller Anleitung das richtige Handhaben von Lasten erlernt und geübt werden. 

 

Mit der Maßnahme wurden die durchschnittlichen Ausfallzeiten durch Rückenprobleme der Zielgruppe im Zeitraum von 2013 bis 2015 um ungefähr 40% reduziert. Das Pilotprojekt für die Gepäcklader des Hamburg Flughafens wurde von der BG Verkehr unterstützt. Die Maßnahme wird weiterhin angeboten und wurde seit Beginn 2017 auch auf die Mitarbeiter der Flugzeuginnenreinigung und in den Gepäckkellern sowie Bus- und Schlepperfahrer erweitert. 

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlaments wird sich mit dem Entwurf des Initiativberichts in seiner Sitzung am 25. April 2018 befassen. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich am 28. Mai 2018 über den Entwurf abstimmen.