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ed* Nr. 01/2018

Arbeitswelt im Wandel – das Schutzbedürfnis der Erwerbstätigen bleibt

ed* Nr. 01/2018 – Kapitel 4

Auch wenn die Anzahl der „Click-Worker“ künftig sicherlich zunehmen wird, lässt sich das Ausmaß aktuell noch nicht genau abschätzen. Bereits heute wird diskutiert, wie den vielen neuen Beschäftigten dieser Arbeitswelt ein angemessener Sozialschutz garantiert werden kann. Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie zum Zugang zum Sozialschutz für atypisch Beschäftigte und Selbstständige kommt zu dem Schluss, dass für beide Gruppen Lücken bestehen.1 

 

Für atypisch Beschäftigte ist der formelle Zugang i. d. R. in gleicher Weise gegeben wie für Beschäftigte in traditionellen Beschäftigungsverhältnissen. Eine wesentliche Ausnahme hiervon bilden jedoch bestimmte Formen der Beschäftigung wie Gelegenheits- und Saisonarbeit, Leiharbeitnehmer, Abruf- und Null-Stunden-Verträge. Diese seien wie Selbstständige vom Zugang zum Sozialschutz vollständig ausgeschlossen oder könnten sich nur freiwillig bei wichtigen Sozialversicherungssystemen, wie Krankheits-, Arbeitslosen- und Berufs-/Unfall­versicherung, versichern.  

Anders ist die Lage für Selbstständige, für die in den Mitgliedstaaten der EU erhebliche Unterschiede in der formellen Absicherung bestehen. In der Regel existiert eine formelle Absicherung im Hinblick auf versicherungsunabhängige steuerfinanzierte Leistungen (z. B. Familienleistungen), und auf bestimmte bedürftigkeitsabhängige Leistungen (z. B. Sozialhilfe oder Grundaltersrente), die unabhängig von der Form der Erwerbstätigkeit gewährt werden. Von einigen beitragsfinanzierten, versicherungsabhängigen Leistungen können Selbstständige jedoch ausgeschlossen sein, mit unterschiedlicher Zugänglichkeit der jeweiligen Systeme für eine freiwillige Versicherung. 

 

Darüber hinaus erfüllen atypische Beschäftigte und Selbstständige häufig nicht die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen aus Sozialversicherungssystemen, z. B. aufgrund unterbrochener Beitragszeiten. Aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann eine Hürde darstellen. So kann ein geringes oder unregelmäßiges Einkommen zu einer mangelnden Absicherung gegen bestimmte soziale Risiken und einer Belastung staatlicher Fürsorge­systeme führen.