Das europäische Sozialrecht im Verhältnis zum Vereinigten Königreich gilt vorerst uneingeschränkt weiter. Erst nach Ende der zweijährigen Übergangsphase müssen Versicherte mit Änderungen rechnen.

IW – 03/2017

Im vergangenen Sommer entschied sich eine knappe Mehrheit der britischen Wählerinnen und Wähler für eine Beendigung der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union. Nach internen Vorbereitungen innerhalb der britischen Regierung hat Premierministerin Theresa May am 29. März 2017 den Austrittsprozess gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union offiziell der EU gegenüber erklärt. Damit läuft nun eine zweijährige Frist, in der die konkreten Konditionen des Austritts verhandelt werden. 

Für Versicherte, Unternehmen und Institutionen, bei denen die Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der soziale Sicherheit Anwendung finden (z. B. Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentner, Studierende), treten durch das offizielle Austrittsersuchen vorerst keine Änderungen ein. Vielmehr gilt das europäische Sozialrecht im Verhältnis zum Vereinigten Königreich uneingeschränkt weiter, bis der Austritt nach Ende der zweijährigen Übergangsphase wirksam wird. Das Ende der Übergangsphase und die damit einhergehende Wirksamkeit des Austritts kann nur dann auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, wenn die Mitgliedstaaten einstimmig eine Fristverlängerung vereinbaren. 

Welche Regelungen die Rechte der Arbeitnehmer und Versicherten im Verhältnis beider Länder im Anschluss hieran bestimmen werden, hängt insbesondere von den Verhandlungen zu einem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab. Nach gegenwärtigem Stand müssen sich jedoch alle Betroffenen darauf einstellen, dass spätestens ab dem 30. März 2019 das Verordnungsrecht keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich findet und somit die daraus resultierenden Ansprüche enden.  

 

Weitere Informationen der Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung: 

 

GKV-Spitzenverband: https://www.gkv-spitzenverband.de/ 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: http://dguv.de/de/internationales/neues/20170329_brexit/index.jsp 

Deutsche Rentenversicherung Bund: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/2017_03_29_brexit_grossbritannien.html