Rentenniveau im Sinkflug.

Dr.WSW – 05/2018

Nur auf Englisch haben die EU-Kommission und der Ausschuss für Sozialschutz am 30. April ihren „Pension Adequacy Report 2018“ veröffentlicht. Bei insgesamt ca. 450 Seiten hochkomplexer Analysen – einschließlich der Länderteile – ist dies nicht weiter erstaunlich. Es ist der dritte Bericht seiner Art, der alle drei Jahre erscheint. 

Nicht überraschend ist auch die Kernaussage: Manches haben die Mitgliedstaaten auf dem Weg zu angemessenen und nachhaltigen Renten bereits getan, aber vieles bleibt noch zu tun. Vor allem sollen die Mitgliedstaaten die folgenden Schritte unternehmen: 

 

  • Verbesserung des Zugangs zur Altersvorsorge für bisher ausgeschlossene oder unzureichend einbezogene Gruppen; 
  • Anhebung des Rentenalters und Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein längeres Arbeitsleben; 
  • Förderung ergänzender Altersvorsorge und 
  • Verringerung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles („gender pension gap“). 

Im analytischen Teil vermeldet der Bericht einen kleinen Fortschritt:  

 

Die Altersarmut ist zurückgegangen; in der Altersgruppe der über 65-jährigen leben heute 1,9 Millionen weniger in Armut als vor 10 Jahren, wobei diese Entwicklung seit 2013 stagniert. Oft ist das Armutsrisiko der Älteren niedriger als das der arbeitenden Bevölkerung; nur in sieben Mitgliedstaaten ist es höher. Vereinfacht ausgedrückt beträgt die Einkommensersatzrate im europäischen Durchschnitt 58% wobei es allerdings große Schwankungen unter den Mitgliedstaaten gibt – zwischen 40% und 80%. Ein nicht zu vernachlässigendes Problem ist die Erosion des Alterseinkommens als Ergebnis mangelhafter Indexierung der Renten. Ein wichtiger Faktor ist auch der kostengünstige Zugang zu öffentlichen Dienstleitungen und insbesondere zur Gesundheitsversorgung und Pflege. Hier werden für manche Länder erhebliche Lücken festgestellt.  

 

Hervorgehoben wird schließlich auch der „gender pension gap“. Die Frauenrenten sind immer noch 37% niedriger als die Renten von Männern. Nicht zuletzt dieser Umstand führt dazu, dass die Altersarmut der Frauen deutlich höher ist als die der Männer. Zur Abhilfe wird unter anderem ein besserer Schutz von Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Betreuungs- und Pflegeaufgaben empfohlen. 

Bedingt durch die Rentenreformen der zurückliegenden Jahre ist die Zahl der älteren Arbeitnehmer (Alter 55 bis 64) in den letzten 3 Jahren um 4,2 Millionen gestiegen, je zur Hälfte Frauen und Männer. Damit einher geht ein stark sinkender Anteil von Altersrentnern in dieser Gruppe, allerdings auch ein leicht ansteigender Anteil an Menschen mit krankheits- oder invaliditätsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Dennoch mache der zu erwartende weitere Anstieg der Lebenserwartung weitere Anhebungen des Rentenalters notwendig. Es sind aber nicht nur die Renten, die über den Lebensstandard im Ruhestand entscheiden. 

Neben den regulären Analysen werden in jedem der Angemessenheits-Berichte auch neue Sonderthemen in den Fokus genommen. Diesmal ist es – ganz im Einklang mit Prinzip 15 der europäischen Säule sozialer Rechte – die Stärkung des Zugangs zum Sozialschutz. Zum ersten mal untersucht der Bericht im Detail die Möglichkeiten, in verschiedenen Arten von Beschäftigung und Selbständigkeit einen angemessenen Schutz im Alter aufzubauen und fordert anschließend, die Alterssicherung der Selbständigen und atypisch Beschäftigten auszuweiten. 

 

Schließlich soll zur Ergänzung der gesetzlichen Systeme die zusätzliche Alterssicherung gefördert werden. 

 

Eine ausführlichere Bewertung der Analyse finden Sie hier.