Feedback ist gefragt zu den Durchführungsrechtsakten im Rahmen der Richtlinie zur Barrierefreiheit von Webseiten und Apps.

SW – 05/2018

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu Durchführungsrechtsakten im Zusammenhang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen eingeleitet. Eine Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 15. Juni 2018 möglich. 

Bei den beabsichtigten Rechtsakten handelt es sich zum einen um einen Durchführungsrechtsakt zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit. Die Richtlinie nimmt die Mitgliedstaaten in die Pflicht sicher zu stellen, dass öffentliche Stellen eine detaillierte, umfassende und klare „Erklärung zur Barrierefreiheit“ über die Vereinbarkeit ihrer Webseiten und mobilen Anwendungen mit der Richtlinie erstellen und diese regelmäßig aktualisieren. Die Mustererklärung soll der Erleichterung der Anwendung der in der Richtlinie festgelegten Vorschriften dienen. 

Zum anderen möchte die Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen zur Festlegung einer Methode, mit der die Mitgliedstaaten periodisch überwachen, inwieweit Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen den Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie genügen. Die Methode zur Überwachung soll transparent, übertragbar, vergleichbar, reproduzierbar und leicht zu handhaben sein. 

Hintergrund

Zweck der im Dezember 2016 in Kraft getretenen sog. „Web-Accessibility-Richtlinie“ ist die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu den Barrierefreiheitsanforderungen für die Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Durch die Richtlinie werden alle Einrichtungen des öffentlichen Sektors in der Europäischen Union zu einer barrierefreien Gestaltung ihrer Webseiten und Apps verpflichtet (Bericht der DSV). 

Wie geht es weiter?

Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 23. September 2018 in nationales Recht umgesetzt und auf Webseiten öffentlicher Stellen nach folgendem Zeitplan angewendet werden: 

 

  • ab 23. September 2019 auf Webseiten, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden,  
  • ab 23. September 2020 auf alle Webseiten, 
  • ab 23. Juni 2021 auf mobile Anwendungen.  

 

Das European Disability Forum (EDF) hatte einen Leitfaden zur Begleitung der Umsetzungsphase veröffentlicht.