EU-Kommission veröffentlicht Daten über Patientenströme zwischen EU-Staaten.

MS – 08/2018

Mit der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (in Kraft seit 2011), sind die Rechte von Patientinnen und Patienten auf Erstattung der Kosten für Gesundheitsdienstleistungen geregelt, die in einem anderen Mitgliedstaat erbracht werden. In dem Zusammenhang musste jedes Mitgliedsland eine nationale Kontaktstelle (NKS) zur Information von einreisenden and ausreisenden Patientinnen und Patienten rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung einrichten. In Deutschland ist die NKS über die Seite www.eu-patienten.de erreichbar.  

 

Die Kommission ist angehalten, regelmäßig einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vorzulegen. Im Juli 2018 legte sie gleich zwei Studien über grenzüberschreitende Gesundheitsdienste vor. 

Mitgliedstaaten veröffentlichen Zahlen aus 2016

Der vorliegende Bericht fasst die Daten der Patientenmobilität aus dem Jahr 2016 zusammen. Insgesamt sind bei den nationalen Kontaktstellen 69.783 Anfragen eingegangen. Rund 16.000 Anfragen erhielt Polen, 15.000 Litauen, 9.800 Österreich und Deutschland 2.300. 

 

Die größten Patientenströme zwischen den Mitgliedstaaten finden vor allem zwischen Nachbarstaaten statt: Patientinnen und Patienten reisen vor allem von Luxemburg nach Deutschland, von der Slowakei in die Tschechische Republik und von Irland ins Vereinigte Königreich. Hierbei geht es vor allem um Leistungen im Ausland, die eine Vorabgenehmigung der Krankenversicherung benötigen, z.B. bei Krankenhausbehandlungen. Auf die Anfrage der Kommission, Auskünfte über die Ausgabenlage zu erteilen, antworteten nur 12 Mitgliedstaaten. Insgesamt wurden rund 25 Millionen EUR ausgegeben, und das mit einer großen Diskrepanz unter den Mitgliedstaaten: Während Frankreich 22 Mio. EUR ausgab, liegt Kroatien nur bei 396 EUR. 

Bei Gesundheitsdienstleistungen im Ausland, die keine Vorabgenehmigung benötigen, z.B. bei Facharztbehandlungen, haben 21 Mitgliedstaaten Daten über Erstattungsbeträge geliefert. Insgesamt beläuft sich der Betrag auf rund 41 Mio. EUR, darunter hat allein Frankreich rund 20 Mio. EUR und Spanien nur 2.000 EUR erstattet. 

 

Die Datenlage des Berichts ist insgesamt rudimentär und lässt kaum Schlussfolgerungen zu. 

Nationale Kontaktstellen sollen Webseiten ausbauen

Die andere Studie, „Study on cross-border health services: enhancing information provision to patients“, fokussiert sich darauf, wie der Informationsfluss für Patientinnen und Patienten durch die nationalen Kontaktstellen verbessert werden kann. Trotz einiger Fortschritte, sei die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten im Ausland nach wie vor die Ausnahme. Darüber hinaus fehlen Patientinnen und Patienten in Europa Informationen, z.B. über die Existenz der nationalen Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten. 

 

Verbesserungspotential wird bei den Webseiten der nationalen Kontaktstellen gesehen. So sollen für einreisende Patientinnen und Patienten Informationen über Patientenrechte und über Qualität und Standards von Gesundheitsleistungen verbessert werden. Auf der anderen Seite sollen für ausreisende Patientinnen und Patienten Informationen über die Erstattungsmöglichkeiten bei Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im EU-Ausland ausgeweitet werden.  

Wie geht es weiter?

Im Oktober 2018 wird die Europäische Kommission einen Umsetzungsbericht über die Patientenrechte-Richtlinie vorlegen. Die beschriebenen Studien werden in diesen Bericht einfließen.