Europäischer Rat beschließt über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments.

SW – 07/2018

Der Europäische Rat hat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2018 die Zahl der Vertreter festgelegt, die in der nächsten Wahlperiode in jedem Mitgliedstaat zum Europäischen Parlament zu wählen sind. 

 

Das Europäische Parlament besteht derzeit aus 751 Abgeordneten. Hiervon werden durch den Brexit 73 Sitze „frei“. Diese sollen jedoch nicht vollständig umverteilt werden, vielmehr wird die Anzahl der Abgeordneten auf 705 verringert. Die danach verbleibenden 27 ursprünglich britischen Sitze werden auf Frankreich und Spanien (jeweils 5 Sitze), Italien und Niederlande (jeweils 3 Sitze), Irland (2 Sitze) sowie Schweden, Österreich, Dänemark, Finnland, die Slowakei, Kroatien, Estland, Polen und Rumänien (jeweils 1 Sitz) verteilt. 

 

Damit ergibt sich die folgende Anzahl von Vertretern je Mitgliedstaat in der Wahlperiode 2019 – 2024: Belgien 21, Bulgarien 17, Dänemark 14, Deutschland 96, Estland 7, Finnland 14, Frankreich 79, Griechenland 21, Irland 13, Italien 76, Kroatien 12, Lettland 8, Litauen 11, Luxemburg 6, Malta 6, Niederlande 29, Österreich 19, Polen 52, Portugal 21, Rumänien 33, Schweden 21, Slowakei 14, Slowenien 8, Spanien 59, Tschechische Republik 21, Ungarn 21 und Zypern 6. 

Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich zu Beginn der Wahlperiode noch zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zählt, sieht der Beschluss vor, dass bis der Austritt rechtswirksam wird, die Regelung über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments von 2013 gilt. Nachdem der Austritt rechtswirksam ist, richtet sich die Zusammensetzung nach dem derzeitigen Beschluss. Die Vertreter, die die sich aus der Neuverteilung ergebenden zusätzliche Sitze einnehmen, würden ihr Mandat ebenfalls mit Rechtswirksamkeit des Austritts antreten. 

Hintergrund

Artikel 14 des Vertrages über die Europäische Union sieht vor, dass die Anzahl der Vertreter im Europäischen Parlament 750 zuzüglich eines Präsidenten nicht überschreiten darf. Zudem ist vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger degressiv proportional, jedoch mindestens mit 6 Mitgliedern vertreten sind, wobei jedoch kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze erhält.  

 

Der Grundsatz der degressiven Proportionalität, d.h. dass bevölkerungsreichere Staaten absolut mehr Sitze im Parlament erhalten als bevölkerungsärmere, bevölkerungsärmere jedoch mehr Sitze pro Einwohner haben als bevölkerungsreichere, wird von Kritikern unter dem Gesichtspunkt des Demokratiedefizits diskutiert, weil es die Gleichheit des Stimmgewichts in Frage stelle.