State of Play und Ausblick.

TH – 02/2019

Die digitale Revolution verwandelt die Welt, wie wir sie kennen, in beispielloser Geschwindigkeit. Digitale Technologien verändern nachhaltig die Art und Weise, in der Unternehmen funktionieren, wie Menschen miteinander in Kontakt treten und Informationen austauschen und öffentlicher und privater Sektor interagieren.

Bereits in der Wahlperiode 2014-2019 gab es eine Reihe von Initiativen in den Bereichen Digitalisierung von Industrie und öffentlichen Dienstleistungen, Investitionen in digitale Infrastruktur und Dienstleistungen, Forschungsprogramme, Cybersecurity, E-Commerce, Urheberrecht und Datenschutz. Unter den EU-Bürgern wächst jedoch das Bewusstsein, dass digitale Technologien in ihrem Alltag bereits jetzt eine wichtige Rolle spielen, und künftig eine noch stärkere spielen werden.

In einer Umfrage von Eurobarometer aus dem Jahr 2017 gaben zwei Drittel der Europäer an, dass sich digitale Technologien positiv auf die Gesellschaft und ihr eigenes Leben auswirken. Eine Mehrheit der Befragten war jedoch auch der Ansicht, dass die EU, die Behörden der Mitgliedstaaten und die Unternehmen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Auswirkungen dieser Technologien zu bekämpfen.

Dementsprechend will die Europäische Union ihre Unterstützung für den digitalen Wandel in den nächsten Jahren verstärken, wie der jüngste Vorschlag für das Programm „Digital Europe for 2021-2027“ zeigt - dies wäre das erste Finanzierungsprogramm, das ausschließlich der Unterstützung der digitalen Transformation in der EU dient.


Weitere Maßnahmen der EU sind zweifelsfrei erforderlich, insbesondere zur Steigerung der Infrastrukturinvestitionen und Innovation, zur Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, zur Verringerung der bestehenden digitalen Kluft, zur Beseitigung der verbleibenden Hindernisse im digitalen Binnenmarkt und zur Gewährleistung eines angemessenen rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens in den Bereichen von Speicherung von Daten, künstlicher Intelligenz („KI“) und Internetsicherheit.

Was wurde bereits erreicht

Zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors wurden auf der Grundlage des e-Government-Aktionsplans 2016-2020 bereits mehrere Initiativen zur Modernisierung digitaler öffentlicher Dienste verabschiedet. Genannt seien hier nur die eIDAS-Verordnung über die grenzüberschreitende Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel, die im September 2018 in Kraft getreten ist sowie die seit Oktober 2018 geltende Single Digital Gateway-Verordnung, welche Unternehmen und Bürgern einen zentralen Online-Zugang bieten soll, um Informationen über nationale Gesetze, verwaltungstechnische Erfordernisse und Verfahren zu erhalten.


Zum Schutz personenbezogener Daten können die Europäer nunmehr gemäß den neuen Datenschutzbestimmungen, die seit dem 25. Mai 2018 EU-weit gelten, personenbezogene Daten sicher zwischen Online-Diensteanbietern übertragen und haben das Recht zu erfahren, wie ihre personenbezogenen Daten erfasst werden. Darüber hinaus müssen mit dem "Recht auf Vergessenwerden" diese personenbezogenen Daten auf Anfrage gelöscht werden, wenn ein Unternehmen keinen berechtigten Grund zur Aufbewahrung hat.

KI

Die EU sieht sich gerade in Fragen von ethisch verantwortungsbewusster KI weltweit führend, weshalb bereits seit geraumer Zeit Erwägungen im Mittelpunkt der politischen Diskussion stehen, wie im Bereich der Robotik und der künstlichen Intelligenz Technologien und ethische Normen und Standards in Einklang zu bringen wären.


Die Kommission hat bereits 2018 alle hierzu relevanten Interessengruppen konsultiert und die hochrangige Expertengruppe für künstliche Intelligenz ins Leben gerufen. Die Veröffentlichung einer Reihe ethischer EU-Richtlinien zu KI, die sich auf Themen wie Fairness, Sicherheit, Transparenz, Datenschutz, Schutz personenbezogener Daten und Nichtdiskriminierung beziehen, ist für 2019 geplant. Der Rat hat hierzu am 18.02.2019 die Schlussfolgerungen zum „Europäischen abgestimmten Plan zur künstlichen Intelligenz“ angenommen.

Schritte in die Zukunft: was bleibt zu tun

Der Zugang zu -und die Weiterverwendung von digitalen Daten (d. h. insbesondere die von nicht personenbezogenen- und maschinengenerierten Daten) ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den digitalen Wandel in vielen Bereichen der EU, so auch im Bereich von Gesundheit und Pflege.


Es sind daher neue Initiativen erforderlich, um die Vorschriften für den Datenaustausch weiter zu harmonisieren, insbesondere im Bereich der Interaktion von Unternehmen und Verwaltung; zu klären wären insbesondere Fragen, die den Besitz von Daten betreffen (wer verwendet was unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen wofür).

Die derzeitige mangelnde Interoperabilität elektronischer Patientenakten in der EU (hierzu unser Bericht aus Dezember 2018)  hat erhebliche Nachteile und schränkt die Fortschritte im Bereich der Gesundheitsforschung, der Präventionsstrategien und der personalisierten Medizin ein.


Bei der Digitalisierung des öffentlichen Sektors (e-Government) soll der Schwerpunkt auf der weiteren Umsetzung des Aktionsplans 2016-2020 liegen. Weitere Maßnahmen der EU können im Einklang mit der Erklärung von Tallinn von 2017 getroffen werden, insbesondere in den Bereichen der Interkonnektivität öffentlicher Dienste, der Wiederverwendbarkeit von Daten des öffentlichen Sektors und dem Erwerb digitaler Kompetenzen für Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen