Vorläufige Einigung zur Europäischen Arbeitsbehörde und zur Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen.

SW – 02/2019

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich über zwei maßgebliche sozialpolitische Projekte der derzeitigen Kommission verständigt:


  • die Europäische Arbeitsbehörde und
     
  • die Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen.
     

Europäische Arbeitsbehörde

Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 14. Februar eine vorläufige Einigung über die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) erzielt.


Dabei wurde die umstrittene Bezeichnung der „Europäischen Arbeitsbehörde“ geändert. Die neue Agentur soll nun "Europäische Arbeitsagentur" heißen. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten befürwortete dies, insbesondere da hiermit zum Ausdruck käme, dass sich die Rolle der ELA auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten beschränke.


Der nun gefundene Kompromiss sieht als Hauptaufgaben der ELA vor:


  • die Erleichterung des Zugangs der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und nationalen Verwaltungen zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten in Fällen grenzüberschreitender Mobilität,
  • die Unterstützung der Koordinierung der Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung einschlägiger Unionsvorschriften. Dazu gehört auch die Unterstützung konzertierter und gemeinsamer Kontrollen,
  • die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit,
  • die Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Lösung grenzüberschreitender Streitfälle.

Die Aufgaben folgender Einrichtungen werden in der ELA zusammengeführt:


  • das europäische Koordinierungsbüro des EURES-Netzes,
  • der Fachausschuss für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Expertenausschuss für die Entsendung von Arbeitnehmern und
  • die Europäische Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit.


Ziel ist es, eine dauerhafte Struktur zu errichten, mit der rasche Reaktionen und Kontinuität sichergestellt sind. Mit ihr sollen bessere und effizientere Ergebnisse auf der Grundlage einer verstärkten Zusammenarbeit erreicht werden.


Der Vorschlag der Kommission, die Tätigkeiten des Fachausschusses für Datenverarbeitung und des Rechnungsausschusses der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der ELA zu übertragen, wurde von den gesetzgebenden Institutionen nicht unterstützt. Entsprechende Bezugnahmen auf diese Ausschüsse wurden gestrichen.

Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung hatten in ihrer Einschätzung zwar die Intention der Kommission, mit der Errichtung der ELA eine faire Arbeitskräftemobilität zu unterstützen, begrüßt. Den Plänen, die Gremien und Aufgaben der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die ELA zu übertragen, stand die Deutsche Sozialversicherung jedoch kritisch gegenüber, insbesondere auch im Hinblick auf die Befürchtung eines Verlustes an Synergien und Expertise (siehe Bericht 8-2018).


Im Hinblick auf die Mediation soll es bei Streitfällen bezüglich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bei den bestehenden Zuständigkeiten verbleiben, d.h. auch weiterhin das Vermittlungsverfahren der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar sein.


Die Einigung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates zur Billigung vorgelegt. Sobald die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigt haben, wird sie dem Europäischen Parlament zur Schlussabstimmung im Plenum vorgelegt.

Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

Bereits am 7. Februar konnte eine Einigung über die Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen erzielt werden.


Mit dem Vorschlag wird die Richtlinie über schriftliche Erklärungen überarbeitet und eine Reihe von Mindestarbeitsstandards eingeführt, die gewährleisten sollen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch solche mit atypischen Arbeitsverträgen, mehr Planungssicherheit und Klarheit hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen erhalten (siehe Berichte 6-2018 und 11-2018).


Die vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Parlament – voraussichtlich am 16. April – und vom Rat förmlich bestätigt werden.