Seit Januar 2019 können finnische Patientinnen und Patienten in estnischen Apotheken elektronische Rezepte einlösen.

SJS / MS – 02/2019

Den Anfang machen Finnland und Estland. Beide Mitgliedstaaten verfügen national seit vielen Jahren über ein elektronisches Rezept, das jetzt auch grenzüberschreitend eingelöst werden kann. Zumindest gilt das in eine Richtung: Ab dem 21. Januar 2019 sollen e-Rezepte aus Finnland in teilnehmenden estnischen Apotheken eingereicht werden können. Durch die elektronische Bürgerkarte wird der Patient authentifiziert und sein Rezept erscheint beim Apotheker. Neu an der Initiative ist auch, dass die elektronischen Verschreibungen über eine europäische Infrastruktur für elektronische Gesundheitsdienste (eHealth Digital Service Infrastructure – eHDSI) eingesehen werden, sodass Patienten keine schriftliche Verschreibung vorlegen müssen.

„Patienten sollten ihre elektronischen Verschreibungen grenzüberschreitend einlösen können. Die Freizügigkeit ist eines der Grundprinzipien der Europäischen Union: Wir müssen es den Menschen so einfach wie möglich machen, eine Behandlung oder Arzneimittel zu erhalten, wenn sie sich im EU-Ausland aufhalten“, erklärte die Europäische Kommission anlässlich des ersten grenzüberschreitenden Austausches elektronischer Rezepte.

Das übergeordnete Ziel der Kommission in der europäischen Strategie für Gesundheitsversorgung und Pflege ist es, Gesundheitsdaten interoperabel zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen. Der nächste Schritt wird daher darin bestehen, neben dem e-Rezept auch den länderübergreifenden Zugang zu sogenannten „Patientenkurzakten zu ermöglichen. Diese enthalten Hintergrundinformationen über wichtige Gesundheitsaspekte wie Allergien, derzeitige Medikation, Vorerkrankungen, Operationen, die bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur Verfügung gestellt werden sollen. Erste Kooperationen starten zwischen Tschechien und Luxemburg.

Die Kommission hofft, dass sich an dieser eHealth-Dienstinfrastruktur und dem elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten weitere Mitgliedstaaten bald beteiligen. Zehn Mitgliedstaaten haben signalisiert, noch in diesem Jahr mit grenzüberschreitenden e-Rezepten bzw. e-Patientenkurzakten zu starten.

Voraussetzung für einen grenzüberschreitenden Austausch ist, dass die Mitgliedstaaten national über die entsprechenden Strukturen verfügen. In Deutschland wird der Einstieg in die elektronische Gesundheitsakte mit dem e-Health-Gesetz gefördert, das einen konkreten Fahrplan für den Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur und die Einführung medizinischer Anwendungen enthält. Die deutsche Bundesregierung hat in diesem Zuge erklärt, das e-Rezept bis 2020 einführen zu wollen.

Weitere Informationen:


Wie das e-Rezept funktioniert (englisch).


Pressemeldung Kommission (deutsch).