Einheitliche europäische Notrufnummer 112 kann in der gesamten Union benutzt werden.

AD – 03/2019

Am 11. Februar 2019 veröffentlichte die EU-Kommission ihren (nur in englischer Sprache verfügbaren) Jahresbericht 2019 zur Umsetzung der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112. Das Datum, das alljährlich von Politik und öffentlicher Verwaltung sowie Medien als „Tag der Notrufnummer 112“ in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger gerückt werden soll, ist nicht zufällig gewählt geworden: 11 ist der Tag und 2 der Monat.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Gesamtzahl aller europaweiten 112er-Anrufe um 5% gestiegen, im Gegensatz zu den Anrufen bei anderen Notrufnummern, die um 2,5% gefallen seien. Der Anteil der 112 an allen Notrufen sei folglich gestiegen, auf nunmehr 48%.

Die Ortung der Anrufer sei weiter verbessert worden, da sich Malta und Slowenien dem Ortungssystem „Advanced Mobile Location“ (AML) angeschlossen hätten. AML werde auch in Belgien, Estland, Finnland, Irland, Litauen und im Vereinigten Königreich genutzt. Mit finanzieller Unterstützung durch die EU-Kommission werde das System auch in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Portugal, Schweden und in Ungarn eingeführt. Die Zahl der beteiligten Länder steige somit auf 15.

Der Anteil derjenigen Notrufe, die von Mobilfunkgeräten abgesetzt worden seien, habe sich im Berichtszeitraum um 3 Prozentpunkte auf 73% erhöht. Das Vorhaben der EU-Kommission, den „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ aufzustellen, sei eine unterstützende Maßnahme, diesen Anteil weiter zu erhöhen.

Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation

Die EU-Kommission hat den Kodex in ihrem Richtlinienentwurf 2018/1972, mit dem die bereits aus dem Jahr 2002 stammenden Richtlinien modernisiert werden sollen, vorgelegt. Es wird ein harmonisierter Rahmen für die Regulierung elektronischer Kommunikationsnetze, elektronischer Kommunikationsdienste, zugehöriger Einrichtungen und zugehöriger Dienste sowie bestimmter Aspekte der Endeinrichtungen errichtet.

Die Richtlinie legt die Aufgaben der nationalen Regulierungsbehörden und gegebenenfalls der anderen zuständigen Behörden sowie eine Reihe von Verfahren fest, die unionsweit die harmonisierte Anwendung des Rechtsrahmens gewährleisten. Aus den zahlreichen, vor allem technischen Bestimmungen können an dieser Stelle nur einige wenige, für die Notrufnummer 112 relevanten Vorschläge, herausgegriffen werden.

Unter anderem sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit den Unionvorschriften zur Angleichung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen konkrete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Notdienste, einschließlich der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112, für Endnutzer mit Behinderungen, insbesondere für gehörlose Endnutzer, Endnutzer mit einer Hör- oder Sprechbehinderung und taubblinde Endnutzer, zugänglich sind. Dies könnte die Bereitstellung besonderer Endgeräte für Endnutzer mit Behinderungen umfassen, wenn andere Kommunikationswege für sie nicht geeignet sind.

Es ist wichtig, die einheitliche europäische Notrufnummer 112 besser bekannt zu machen, um den Schutz und die Sicherheit der in der Union reisenden Bürger zu verbessern. Zu diesem Zweck sollten die Bürger auf Reisen in jedem Mitgliedstaat umfassend darüber aufgeklärt werden, dass die einheitliche europäische Notrufnummer 112 als einheitliche Notrufnummer in der gesamten Union benutzt werden kann, und zwar insbesondere durch entsprechende Informationen in internationalen Busbahnhöfen, Bahnhöfen, Häfen oder Flughäfen sowie in Telefonverzeichnissen, Endnutzer- und Rechnungsunterlagen.

Hierfür sind in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich, doch sollte die Kommission die Initiativen der Mitgliedstaaten, um die einheitliche europäische Notrufnummer 112 besser bekannt zu machen, auch weiterhin unterstützen und ergänzen und regelmäßig bewerten, inwieweit der Öffentlichkeit diese Notrufnummer bekannt ist.

Ein Bürger kann nicht von einem Mitgliedstaat aus Kontakt zu Notdiensten eines anderen Mitgliedstaats aufnehmen, weil die Notdienste seines Mitgliedstaats vielleicht nicht über Kontaktdaten der Notdienste anderer Mitgliedstaaten verfügen. Daher sollte eine unionsweite, sichere Datenbank mit Nummern für eine oder mehrere leitende Notdienststellen in jedem Land eingerichtet werden.


Zu diesem Zweck sollte das Büro des „Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (GEREK) eine Datenbank mit E.164-Rufnummern der Notdienste der Mitgliedstaaten führen, sofern nicht schon irgendeine andere Organisation eine solche Datenbank führt, damit die Notdienste eines Mitgliedstaats für die Notdienste eines anderen Mitgliedstaats erreichbar sind. (E.164 : „The international public telecommunication numbering plan" der Internationalen Fernmeldeunion.)

Das Büro des GEREK in Riga (Lettland) ist eine EU-Agentur, die dafür sorgt, dass EU-Rechtsvorschriften einheitlich angewendet werden und die EU über einen funktionierenden Binnenmarkt für elektronische Kommunikation verfügt.