EU-Kommission gibt Startschuss für Diskussion zur effizienteren Beschlussfassung.

IF – 04/2019

Durch die Mitteilung „Effizientere Entscheidungsfindung in der Sozialpolitik: Ermittlung möglicher Bereiche für einen verstärkten Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit“ strebt die Juncker-Kommission als eine ihrer letzten Amtshandlungen eine zügigere und effizientere Beschlussfassung durch eine verstärkte Nutzung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit in der EU-Sozialpolitik an. Nun startet ein Diskussionsprozess auf europäischer Ebene.

In den meisten Bereichen der Sozialpolitik, in denen die EU Handlungsbefugnisse hat, wird bereits mit qualifizierter Mehrheit entschieden. Es gibt jedoch noch einige, so zum Beispiel der Bereich der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes von Arbeitnehmern, in denen im Rat eine „Einstimmigkeit“ zur Verabschiedung der entsprechenden Initiativen notwendig ist. Beispiel wäre hierfür die Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige.

Durch Anwendung von Überleitungsklauseln, welche in den EU-Verträgen geregelt sind, soll laut Mitteilung die Beschlussfassung statt durch die bisher dominierende Einstimmigkeit künftig durch eine qualifizierte Mehrheit erfolgen. Dies würde bedeuten, dass eine qualifizierte Mehrheit die Zustimmung von mindestens 55% der Mitgliedstaaten und auch die Mehrheit von mindestens 65% der EU-Gesamtbevölkerung erzielen muss. Diese Änderung hätte einen erheblichen Einfluss auf Entscheidungsprozesse in der europäischen Sozialpolitik.

In einem ersten Schritt soll die Überleitungsklausel zur Erleichterung der Beschlussfassung in Fragen der Nichtdiskriminierung angewendet werden und in einem zweiten Schritt auch auf Empfehlungen im Bereich der sozialen Sicherheit und des sozialen Arbeitnehmerschutzes. Die Kommission möchte ganz klar das Tempo von Beschlüssen im Sozialbereich künftig erhöhen, auch um den Prozess der Modernisierung und der Konvergenz der Sozialschutzsysteme zu unterstützen.

Die Kommission betont aber ausdrücklich, dass sich im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten für die nationalen Sozialsicherungssysteme nichts ändern wird, trotzdem soll die europäische Handlungsfähigkeit gegenüber den nationalen Interessen durch diesen Vorstoß klar gestärkt werden. Die Deutsche Sozialversicherung wird die weitere Debatte auf europäischer Ebene genau verfolgen.