95.000 Beschwerden, 41.500 Anzeigen, drei Strafen gegen Unternehmen: EU-Kommission veröffentlicht Zahlen zur EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung.

AD – 04/2019

Die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Die Kommission betreibt ein Online-Tool, um Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger über die neuen Vorschriften zu informieren.

In einer ersten Bilanz hat die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass sich die positiven Auswirkungen der neuen Vorschriften abzeichnen würden. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger seien sich der Bedeutung des Datenschutzes und ihrer Rechte stärker bewusst geworden – und sie nähmen diese Rechte wahr, wie die nationalen Datenschutzbehörden, die im Europäischen Datenschutzausschuss zusammenarbeiteten, tagtäglich feststellen könnten.


Bislang seien mehr als 95.000 Beschwerden von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern über Datenschutzverletzungen bei den nationalen Behörden eingegangen. Auch seien über 41.500 Anzeigen von Datenverstößen bezüglich versehentlicher bzw. vorsätzlicher Offenlegung personenbezogener Daten aufgegeben worden. Diese statistischen Zahlen hat die EU-Kommission in einer grafisch aufbereiteten Bilanz vorgelegt.

Mit einem factsheet möchte die EU-Kommission Vorurteile und Missverständnisse bei der praktischen Umsetzung der DSGVO abbauen helfen.

Europäischer Datenschutzausschuss

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), in englischer Sprache European Data Protection Board (edpb), ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten EU beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden fördert.

Der Ausschuss besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Die Aufsichtsbehörden der EWR-/EFTA-Staaten sind im Hinblick auf Angelegenheiten in Verbindung mit der DSGVO ebenfalls Mitglied, allerdings ohne Stimmrecht und ohne das Recht, zum Vorsitzenden oder zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt zu werden.

Der EDSA gründet sich auf die DSGVO und hat seinen Sitz in Brüssel. Die EU-Kommission sowie – im Hinblick auf Angelegenheiten in Verbindung mit der DSGVO – die EFTA-Überwachungsbehörde sind berechtigt, ohne Stimmrecht an den Beratungen und Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen. Er verfügt über ein Sekretariat, welches vom EDSB bereitgestellt wird. Die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem EDSA und dem EDSB sind in einem „Memorandum of Understanding“ festgehalten.