Europäisches Parlament bestätigt vorläufige Einigung.

SW – 04/2019

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die in den interinstitutionellen Verhandlungen erzielte Einigung mit dem Rat förmlich bestätigt. Auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat den erzielten Kompromiss am 6. Februar 2019 gebilligt.


Das Europäische Parlament und der Rat hatten sich im Januar auf einen Kompromiss zur Neufassung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI Richtlinie) geeinigt. Mit der Überarbeitung soll der Anwendungsbereich der Richtlinie noch einmal erweitert und die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors erleichtert werden. Die geplante Neufassung betrifft u.a. Änderungen, die auch für die Sozialversicherung und ihre Träger von Interesse sein können.


So sollen Daten des öffentlichen Sektors, die nach nationalen Vorschriften zugänglich sind, künftig digital und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Hochwertige Datensätze, d.h. Daten deren Weiterverwendung mit erheblichen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt oder die Wirtschaft verbunden sind, sollen kostenlos über Anwendungsprogrammierschnittstellen zur Verfügung gestellt und soweit relevant, auch als Massendownload angeboten werden. Eine Liste mit Kategorien solcher Datensätze ist im Anhang des Richtlinienentwurfs aufgeführt und umfasst u.a. auch Statistiken. Dies könnte auch die statistischen Datensätze der Spitzenverbänden der Sozialversicherung und den Sozialversicherungsträgern betreffen (zu den Änderungen des Richtlinienentwurfs siehe im einzelnen Bericht 02/2019).


Der Richtlinienentwurf muss nun noch vom Rat förmlich angenommen werden. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.