Durch Sozialhilfe als elementare Grundversorgung werden Personen bei Bedarf finanziell unterstützt.

GD/AD – 05/2019

Die mit erheblichen politischen Diskussionen befrachtete Einführung einer Existenzsicherung für ökonomisch besonders benachteiligte Personen in Italien begann im April mit der obligaten Registrierung in verschiedenen Ämtern, etwa Postbüros oder Zentren zur Beratung in Fiskalsachen für unständig Beschäftigte (CAF) mit geringen Einkünften. Bedürftige, die sonst kein eigenes Einkommen haben, erhalten dort als Einzelperson rund 280 Euro monatlich aus der Staatskasse.

Das nationale statistische Amt beziffert, gemessen an einem Standard mit relativ realistischen definitorischen Vorgaben, die Anzahl der betroffenen Personen auf rund 5,1 Millionen für das Jahr 2017. Als „amtlich arm“ gilt jede Person, deren Einkünfte nicht dazu ausreichen, einen alltagsnah komponierten Korb aus Waren – insbesondere Lebensmittel, Hygieneartikel und Kleidung – sowie elementare Dienstleistungen zu erwerben.

Im Unterschied zu nahezu allen anderen EU-Industriestaaten war eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialhilfe als elementare Grundversorgung in Italien bis zu diesem Schritt unbekannt. Als Folge sanken viele Personen, darunter insbesondere solche, die sich auch durch Schwarzarbeit mangels Fähigkeiten, infolge Krankheit oder aus anderen Gründen kaum, oder nur schwer über Wasser halten konnten, in eine Armutsstufe ab, die es anderswo – zumindest in westlichen Staaten – nicht gab.

Die Resonanz auf das neue Sozialeinkommen, dessen nicht-italienischsprachige Bezeichnungen gelegentlich zu Verwechslungen mit dem anderswo diskutierten „bedingungslosen“ Grundeinkommen bzw. Bürgergeld führte, dürfte der neuen Regierung in anstehenden Wahlen zu mehr Stimmen verhelfen. Vorherige italienische Regierungen hatten zaghafte Versuche für ein Bedürftigeneinkommen gestartet, die jedoch niemals zur Ausführung kamen und mit einem jährlichen Volumen von zwei Milliarden Euro von Sozialökonomen als unzureichend eingeschätzt wurde.

Die Haushaltsbelastungen von vielen Milliarden Euro für die Sozialhilfe waren Gegenstand konfliktreicher Auseinandersetzungen der italienischen Regierung mit der EU-Kommission, bis letztere, auch im Lichte der ausufernden Neuverschuldung in Frankreich als Folge der Konzessionen Macrons an die Gelbwestenbewegung, nachgab.

In Brüssel waren und sind viele Experten der Meinung, dass das in Italien vorhandene Privatvermögen, welches pro Bürger und Bürgerin durchschnittlich höher ist als zum Beispiel in Deutschland, einen weitaus höheren nationalen Umverteilungsspielraum lasse für die Gegenfinanzierung sozialpolitischer Leistungen, ohne die Staatsverschuldung erhöhen zu müssen.