Schlussfolgerungen des Rates zu Auswirkungen neuer Arbeitsformen.

SW – 07/2019

Am 13. Juni hat der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ seine Schlussfolgerungen „Die Arbeitswelt im Wandel: Überlegungen zu neuen Arbeitsformen sowie deren Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten“ verabschiedet.

Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Digitalisierung, die Robotisierung, der Einsatz künstlicher Intelligenz, aber auch die Entwicklung der digitalen Plattformwirtschaft verändern den Arbeitsmarkt zunehmend. Dies kann positive Auswirkungen haben, z.B. zu neuen Arbeitsmöglichkeiten führen und zur sozialen Inklusion beitragen. Diese Entwicklungen bergen aber auch Risiken, wie die potenzielle Isolation von einem gemeinschaftlichen Arbeitsumfeld, die Desozialisation und das Verschwimmen der Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben. Es entstehen neue Herausforderungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten mit Folgen für die Arbeitsorganisation.

Arbeitsschutz in den neuen Arbeitsformen gewährleisten

Dem möchte der Rat Rechnung tragen. In seinen Schlussfolgerungen betont er, dass der in der Europäischen Säule sozialer Rechte verankerte Grundsatz menschenwürdiger Arbeit und der Gedanke fairerer Arbeitsbedingungen – einschließlich der Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – für alle Beschäftigten gelte, unabhängig von der Größe des Arbeitgebers sowie der Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Der Rat verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung seiner Empfehlung 2003/134/EG vom 18. Februar 2003 zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit Selbständiger am Arbeitsplatz und ihre Umsetzung im Zusammenhang mit den neuen Arbeitsformen.


Der Rat hatte in seiner Empfehlung von 2003 festgestellt, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Selbständigen erhebliche Kosten für die Gesellschaft und großes menschliches Leid für die Betroffenen verursachen können. Der Rat hatte daher den Schwerpunkt seiner Empfehlung auf die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Selbständigen gelegt. Die Mitgliedstaaten wurden u.a. angehalten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Selbständige ungehindert und mit nicht allzu hohem finanziellen Aufwand Informationen und Schulungsmaßnahmen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erhalten.


In seinen nun vorliegenden Schlussfolgerungen fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf, dem Unions- und nationalem Recht entsprechende Ansätze auszuloten, die den Arbeitsschutz in den neuen Arbeitsformen gewährleisten, ohne die Verpflichtung der Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, einzuschränken. Ferner sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Aufsichtsbeamte angemessen geschult werden, um auf die neuen Herausforderungen reagieren zu können. Der Rat möchte auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten stärken. Gedacht ist zum einen an den Austausch bewährter Verfahren und zum anderen an eine aktive Zusammenarbeit im Rahmen des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter, einem aus Vertretern der Arbeitsaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten bestehenden Gremium.

Arbeit 4.0 bedarf einer Prävention 4.0

Auch die Unfallversicherungsträger stehen vor der Aufgabe, Präventionsangebote bereitzustellen und Zugangsmechanismen zu finden, die unter den veränderten Bedingungen der Arbeitswelt greifen. In ihrer Schrift „Neue Formen der Arbeit – Neue Formen der Prävention – Arbeitswelt 4.0: Chancen und Herausforderungen“ hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die wichtigsten Entwicklungen in der Arbeitswelt beleuchtet. Entsprechend ihrer Aufgabe, die Präventionskonzepte wirksam an sich verändernde, neue Arbeitsformen und Anforderungen anzupassen, werden die jeweiligen Auswirkungen für die Erwerbstätigen sowie Lösungsansätze für eine zeitgemäße Präventionsarbeit aufgezeigt.

Arbeitsschutz im Fokus der finnischen Ratspräsidentschaft

Die finnische Ratspräsidentschaft hat das Thema Arbeitsschutz im Hinblick auf längere Lebensarbeitszeiten in den Fokus gestellt. Eine wettbewerbsfähige und sozial inklusive EU gehört zu den Prioritäten der Ratspräsidentschaft. Um ein inklusives Wachstum zu fördern müsse anhand von Arbeitsschutzmaßnahmen, Gesundheitspolitik und Teilzeitregelungen längere Lebensarbeitszeiten gefördert werden.


Die finnische Ratspräsidentschaft unterstützt beispielsweise den „Fahrplan zu Karzinogenen“, ein von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mitbegründetes Programm, welches das Bewusstsein für die Risiken von krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz schärfen möchte. Die Präsidentschaft plant für den 27. bis 28. November eine Konferenz mit dem Titel „Gemeinsam gegen arbeitsbedingten Krebs vorgehen“.