Europäische Kommission zieht Bilanz.

SW – 08/2019

Im November 2010 hatte die Europäische Kommission ihre „Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 – 2020: Erneutes Engagement für ein barrierefreies Europa“ vorgelegt. Nun nähert sich das Ende der Laufzeit der Strategie und die Kommission möchte die Umsetzung der Strategie überprüfen.


Mit einer öffentlichen Konsultation möchte sie hierzu Betroffene und Interessenträger zu den Maßnahmen und Initiativen befragen, die die EU seit 2010 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) auf EU-Ebene getroffen hat.


Diese Maßnahmen und Initiativen wurden im Rahmen der EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt auf der Beseitigung von Barrieren liegt. Für acht Aktionsbereiche - Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz, Gesundheit und Maßnahmen im Außenbereich – zeigt die Strategie Maßnahmen auf und ordnet diese jeweils einem übergeordneten Ziel zu.

Eine erste Zwischenbilanz zur Strategie hatte die Kommission bereits im Februar 2017 gezogen. Sie hatte in ihrem Bericht die seit 2010 erreichten Fortschritte aufzeigt und ihr Engagement zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt. Im Aktionsbereich „Zugänglichkeit“ wurden als Fortschritte beispielsweise die inzwischen angenommenen Richtlinien (EU) 2019/882 vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web-Accessibility-Richtlinie) benannt. Unter anderem gegen Deutschland hatte die Kommission im Juli 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wegen des Versäumnisses, die vollständige Umsetzung der Web-Accessibility-Richtlinie mitzuteilen (siehe Bericht 7-2019).


Mit der öffentlichen Konsultation möchte die EU-Kommission ein möglichst breites Spektrum von Betroffenen und Interessenträgern in den Bewertungsprozess einbeziehen. Der Konsultationszeitraum läuft noch bis zum 23. Oktober 2019.