Das nationale Leistungsniveau bei Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.

Dr. Sch.-W. – 11/2019

Die Arbeitnehmergruppe im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) setzt sich für europaweite Mindeststandards beim Arbeitslosengeld und der aktiven Wiedereingliederung ins Erwerbsleben ein. Nicht zuletzt bei den „passiven“ Lohnersatzleistungen werden große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten festgestellt. Hierbei zählt Deutschland zu den Ländern, die zwar relativ großzügige Leistungen zur Verfügung stellen, dies aber nur für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum.


Die europäischen Mindeststandards sollen zunächst im Rahmen des Europäischen Semesters entwickelt und überwacht werden. Sie umfassen sowohl den Deckungsgrad als auch die Lohnersatzquote und die Dauer der Leistungen. Wegen der oft wenig ambitionierten, zweifelhaften Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen seien früher oder später jedoch verbindliche Mindeststandards unumgänglich.

Dieses Projekt ist nicht zu verwechseln mit der von der designierten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten europäischen Arbeitslosenrückversicherung. Diese soll im Fall wirtschaftlicher Schocks finanzielle Transferleistungen in die betroffenen Länder leiten. Ob diese dann direkt oder indirekt den Arbeitslosen zugute kommen, ist nicht Gegenstand des anstehenden Projekts. Ein Bezug zur Arbeitslosigkeit besteht nur insofern, als dass die Arbeitslosigkeit beziehungsweise ihr plötzliches Ansteigen der Auslöser der Transferleistungen sein soll.

Das einschlägige „Politik-Briefing“ der Arbeitnehmergruppe, das nur in englischer Sprache zur Verfügung steht, kann hier heruntergeladen werden.