Die Kommission legt ihr Arbeitsprogramm für 2020 vor.

SW – 11/2019

Die europäische Normung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützen und zur Sicherheit von Produkten beitragen. Am 28. Oktober 2019 hat die EU-Kommission ihr jährliches Arbeitsprogramm mit Anhang für das Jahr 2020 vorgelegt. Sie stellt darin sowohl die geplanten Aufträge zur Entwicklung oder Überarbeitung harmonisierter europäischer Normen als auch die erweiterten strategischen Prioritäten für das kommende Jahr vor.

Normungsaufträge zur Unterstützung von EU-Rechtsvorschriften

Aus Sicht der Deutschen Sozialversicherung stehen bei den geplanten Normungsaufträgen die Bereiche Gesundheit, Arbeitsschutz sowie die Normung zur Unterstützung der Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen im Fokus.


Die Kommission beabsichtigt, entsprechend der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung, die Beauftragung harmonisierter Normen für die Auslegung, die Herstellung, die Einrichtung, die Verwendung und die Leistungsüberprüfung von Radionuklid-Kalibratoren. Durch die Überprüfung der verabreichten Strahlendosis bei der Patientenbehandlung mit Radionuklid-Kalibratoren möchte die Kommission zum Dosis-Optimierungsprozess beitragen.


Mit der Überarbeitung der Normen, die der Unterstützung der Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen dienen, soll dem technologischen Fortschritt Rechnung getragen werden.


Ferner möchte die Kommission harmonisierte Normen zur Unterstützung der Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach der Richtlinie (EU) 2019/882 beauftragen. Ziel ist es dabei, die von Herstellern und Dienstleistern verwendeten Ansätze zur Einhaltung bestimmter Merkmale der Barrierefreiheit zu harmonisieren.

Strategische Ausrichtung der Normung

Neben der Normung zur Unterstützung bestehender EU-Rechtsvorschriften ist auch die strategische Ausrichtung für das europäische Normungssystem von Interesse. Im Mittelpunkt stehen hierbei unter anderem die Cybersicherheit und der Schutz vor Cyberangriffen, was im Hinblick auf die Sicherheit von Maschinen und den Umgang mit diesen am Arbeitsplatz auch im Bereich des Arbeitsschutzes zunehmend von Interesse ist. Die Kommission möchte, dass sich die europäischen Normungsorganisationen auf die Entwicklung von Normen zur Verbesserung von Sicherheitsprotokollen, zur Früherkennung und Eindämmung von Cyberangriffen sowie zur Gewährleistung der Interoperabilität unterschiedlicher Internet of Things-Netzwerke konzentrieren.


Einen weiteren Fokus bildet das europäische Austauschformat für elektronische Patientenakten. Die Kommission möchte, dass die Normungsorganisationen die Einführung des von ihr empfohlenen Formats unterstützen. Hierzu sollen Normen zum Schutz von Patientendaten entwickelt und die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen gewährleistet werden, auf die sich elektronische Patientenakten stützen.


Nach Vorstellung der Kommission sollten europäische Normungsorganisationen auch dem Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) und der Entwicklung von Normen, die den europäischen Ansatz für den Betrieb KI-basierter Systeme widerspiegeln, hohe Priorität einräumen. Die Normung soll bei der Bewältigung der Herausforderungen helfen, die die KI-Technologie mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Haftung und ethische Gesichtspunkte.

Ausblick

Wie bereits in ihrem Arbeitsprogramm für europäische Normung 2019 angekündigt, möchte die Kommission die wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Auswirkungen der Normung näher beleuchten. Sie wird hierzu eine Studie in Auftrag geben, deren Ergebnisse im Jahr 2021 vorliegen sollen.