Bei der Novellierung der Koordinierungsverordnung hatten sich in der letzten Legislaturperiode die Länder verhakt. Der neue Trilog soll den Durchbruch bringen.

UM – 11/2019

Gestritten wird um A1-Bescheinigungen und Arbeitslosengeld. Der Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit COM (2016) 815 ist seit dem 22. Oktober 2019 erneut im Trilog. Die strittigen Punkte, die in Übereinkunft von Ratspräsidentschaft  Finnland und Parlament (EP) weiter diskutiert werden sollen, liegen zum einen im anwendbaren Recht. Hier geht es um die A1-Bescheinigungen und um die Frage, in welchen Fällen diese vorzuweisen sind. Einen besonderen Streitpunkt stellen hier die Dienstreisen dar. Zum anderen geht es um Artikel 65 zur Arbeitslosenversicherung und konkret um den Export von Leistungen für Arbeitslose.

Die Pflege ist ausverhandelt

Die Verhandlungen setzen auf das Ergebnis auf, welches zwischen dem Europaparlament und der vormaligen Ratspräsidentschaft Rumänien im März dieses Jahres ausgehandelt und konsentiert worden war. Dieses hatte bekanntlich im Rat anschließend keine Mehrheit gefunden. Das bedeutet: Der neue Trilog befasst sich ausschließlich mit dem anwendbaren Recht und dem Export von Arbeitslosengeld. Die Koordinierung der Pflegeleistungen ist nicht mehr Teil der Verhandlungsmasse. Das ist aus Sicht der Krankenversicherung auch gut so.


Gesucht wird nun eine „Package-Lösung“, die wohl jedem Mitgliedstaat einen Kompromiss abverlangen wird. Um diesen „Deal“ möglich zu machen, finden die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen statt.  

Je früher, desto besser

In Deutschland besteht ein hohes Interesse, das Dossier noch vor der Übernahme der Ratspräsidentschaft am 1. Juli 2020 abzuschließen. Wünschenswert wäre, wenn dies früher gelingen könnte. Denn die politische Hängepartie sorgt für Antragsberge bei den zuständigen Krankenkassen und Verbindungsstellen der Sozialversicherungsträger. So summieren sich die Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund über drei Monate auf gut 54.000; das Bild bei der Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland der GKV sieht ähnlich aus. Rund 90 Prozent aller Anträge sollen sich zudem auf Dienstreisen beziehen. Das ist die Situation in Deutschland. Es drückt und Klärung tut Not.