Das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument auf EU-Ebene wird in Deutschland einer neuen Verwaltung unterstellt.

AD – 12/2019

Das Bundesverwaltungsamt übergibt dem Sozialversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) die Aufgabe, die nächste Förderperiode 2021 bis 2027 des ESF im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung für den deutschen Geltungsbereich zu administrieren. Dazu gehört die Genehmigung und Mittelausstattung sowie die Prüfung der Durchführung der ESF-Förderprogramme und -Projekte. Die Zahlungen an Bund und Länder für die laufende Förderperiode 2014 bis 2020 summieren sich auf rund 7,5 Milliarden Euro.

Die legale Grundlage hierfür wurde mit dem Gesetz vom 15. November 2019, das am 21. November 2019 in Kraft getreten ist, geschaffen. Neben den Förderprogrammen und -projekten des BMAS können künftig auch andere Bundesressorts dementsprechende Aufgaben übertragen.

Der Standort des neuen KBS-Geschäftsbereichs ist Cottbus in Brandenburg. Die Standortortentscheidung wurde auf Basis der Beschlüsse der sog. „Kohlekommission“ zur Unterstützung der vom Strukturwandel besonders betroffenen Regionen, u. a. die Lausitz, getroffen.

Informationen über den ESF

Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung. Daher kümmert sich der ESF besonders um diejenigen, die Gefahr laufen, aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden, wie z.B. benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose sowie Migranten und Migrantinnen. Ziel ist, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit kann den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung getragen werden. 

Über den ESF informiert die deutsche Bundesregierung auf ihren Internet-Seiten.