Die Europäische Kommission startet Konsultation.

CH – 01/2020

Bereits im Mandatsschreiben der neuen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an den zuständigen Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit, wurde als eine prioritäre Aufgabe die Arbeit an einem gerechten Mindestlohn benannt. Im Europawahlkampf 2019 wurde dieser von Seiten der Sozialdemokraten und Grünen gefordert. Nun wird diese politische Forderung berücksichtigt und der Diskussionsprozess auf europäischer Ebene eröffnet.

Starke Lohnunterschiede in den Mitgliedstaaten

In 22 Ländern der EU gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, deren Höhe zwischen den einzelnen Staaten stark variiert von fast 12,- EUR in Luxemburg bis unter 2,- EUR in Bulgarien. Auch der Anteil der auf Mindestlohnniveau Beschäftigten variiert stark und liegt z.B. in Malta unter 5 Prozent und in Rumänien über 20%.

Arbeit der Kommission nimmt Fahrt auf

Am 14. Januar 2020 hat Kommissar Schmit nun ein Papier für die erste Phase der Konsultation der Sozialpartner vorgelegt. Dieses soll zu einer möglichen Maßnahme zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit gerechten Mindestlöhnen führen. Es wird betont, dass angemessene Löhne ein Schlüssel zu einem angemessenen Lebensstandard und bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte sind. Hierzu wurde auch am selben Tag eine Mitteilung veröffentlicht, welche sich mit mehren Initiativen im Sozialbereich beschäftigt, auch mit einem Aktionsplan zur Umsetzung der Säule sozialer Rechte.

Gerechter Lohn für alle?

Ziel einer möglichen europäischen Regelung soll nicht die Festlegung eines einheitlichen Mindestlohns sein. Vielmehr geht es um die Festlegung einer einheitlichen Basis, z.B. eine prozentuale Untergrenze in Relation zum Durchschnittsverdienst.

Durch die erste Phase der Konsultation soll nun erst einmal festgestellt werden, ob eine europäische Regelung überhaupt gewünscht und für nötig erachtet wird. Sechs Wochen haben die Sozialpartner nun Zeit, sich zu äußern.