„Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen ist eine Wirtschaft, die sich auch für Menschen mit Behinderungen einsetzt.“

SW – 01/2020

Diesem Postulat folgend, hat die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ angekündigt, 2021 eine verstärkte Strategie für Menschen mit Behinderungen vorzulegen, die auf den Ergebnissen der laufenden Evaluierung der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 aufbauen wird (siehe hierzu Berichte 8-2019 und 10-2019).

Kaum Fortschritte bei der beruflichen Inklusion

Menschen mit Behinderungen würden nach wie vor Schwierigkeiten beim Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, Beschäftigung, Sozialschutzsystemen und Gesundheitsversorgung erfahren. Nur 50 Prozent der Menschen mit Behinderungen, die arbeiten möchten, hätten einen Arbeitsplatz.    


Der Europäische Dachverband der Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderungen (EASPD) weist in einem Positionspapier mit Empfehlungen zur neuen EU-Strategie darauf hin, dass es sogar nur 25 Prozent seien, wenn man die Menschen mit Behinderungen einbeziehen würden, die als nicht arbeitsfähig betrachtet würden. Diese Statistiken hätten sich in den letzten 20 Jahren trotz des technischen Fortschritts sowie des Fachwissens und der Forschung zum Aufbau integrativere Arbeitsmärkte im Grunde nicht verändert.

Aktionsplan für die Sozialwirtschaft

Die EU-Kommission möchte zudem 2021 einen Aktionsplan für die Sozialwirtschaft auf den Weg bringen, um soziale Investitionen und Innovationen zu fördern und das Potenzial der Sozialunternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zu steigern, auch für diejenigen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt seien. Ein sozial verantwortungsvolles öffentliches Beschaffungswesen könne ebenfalls dazu beitragen, dass vorhandene Mittel integrationsfördernd ausgegeben würden, beispielsweise zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen.

Schlussfolgerungen des Rates zu inklusiven Arbeitsmärkten

Einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen, die besonders stark auf Hilfe angewiesen sind, hatte der Rat bereits in seinen Schlussfolgerungen zu inklusiven Arbeitsmärkten im Dezember 2019 gefordert. Die EU-Kommission wird aufgefordert, in allen einschlägigen Politikbereichen und Initiativen besonderes Augenmerk auf diese Personen, einschließlich der Menschen mit Behinderungen, zu legen. Diese Personengruppe stellten oft eine „brachliegende Ressource“ dar. Im Hinblick auf eine höhere Gesamtbeschäftigungsrate, den sozialen Zusammenhalt und die Inklusion sei es wichtig, sie in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dabei solle auf bestehende Mechanismen, wie das Europäische Semester, und bestehende Finanzierungsinstrumente, wie den Europäischen Sozialfonds, aufgebaut werden.

Aber auch die Mitgliedstaaten werden in die Pflicht genommen. Diese werden ersucht, ihre Bemühungen um eine inklusive Beschäftigungs- und Sozialpolitik fortzusetzen. Besonders stark auf Hilfe angewiesenen Personen, einschließlich der Menschen mit Behinderungen, sollten leichter zugängliche branchen- und berufsübergreifende Dienste zur Verfügung gestellt werden. Dies könnten z.B. eine einzige Anlaufstelle, individualisierte Dienstleistungen wie Jobcoaching, Zuschüsse und entsprechende Dienste für Arbeitgeber sein. Hierzu sei, neben einer besseren Öffentlichkeitsarbeit, eine bessere Koordinierung und engere Partnerschaften zwischen den verschiedenen Akteuren in den Zeiten vor und nach einer Vermittlung notwendig. Einzubeziehen seien die öffentlichen und privaten Arbeitsverwaltungen, die Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung, die Gesundheits- und Sozialdienste, die Zivilgesellschaft, einschließlich der Behindertenverbände, sowie die Arbeitgeber und die Sozialpartner.