Handeln der Mitgliedstaaten soll auf fünf Pfeilern beruhen.

RB – 04/2020

Die COVID-19 Pandemie stellt die EU und die Welt vor unvorhersehbare Herausforderungen. Um diese zu bewältigen bedarf es daher zügiger, zielgerichteter und umfassender Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.


Aufgrund des dynamischen Verlaufs der Corona Pandemie in Europa und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten, traf sich am 26. März 2020 der Europäische Rat per Videokonferenz zu einem außerordentlichen Gipfel. Ziel war es, Maßnahmen der Mitgliedstaaten mit den EU-Institutionen sowie zwischen den Regierungen bestmöglich zu koordinieren.

 

Die Vertreter der Mitgliedstaaten verständigten sich darauf, ihr Handeln nach den folgenden fünf Pfeilern auszurichten:

Eindämmung der Virusverbreitung

Die Mitgliedstaaten hatten bereits auf verschiedenen Ebenen individuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus unternommen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zum Schutz der EU-Außengrenzen temporär verschärft. Derzeit ist eine Einreise nur für notwendige Reisen gestattet. Über eine Verlängerung dieser Maßnahmen wird situativ neu entschieden. Innerhalb der EU-Grenzen sollen Personen, zur Rückkehr ins Heimatland, und Waren möglichst schnell verkehren können. 

Versorgung mit medizinischer Ausrüstung

Die Versorgung des medizinischen Personals in der EU mit persönlicher Schutzausrüstung ist die derzeit drängendste Priorität. Die Vertreter der Mitgliedstaaten forderten die Europäische Kommission auf, Möglichkeiten zur beschleunigten gemeinsamen Beschaffung von Schutzausrüstung, Ventilatoren und Infektionstests zu identifizieren. Als erste Reaktion wird die Europäische Kommission das Budget für die strategische Lagerhaltung (rescEU stockpile) für (intensiv-) medizinische Ausrüstung, Impfstoffe und Arzneimittel erhöhen (Stand 17.04.2020: 380 Millionen Euro). 

Forschungsförderung

140 Millionen Euro wurden bereits für 17 Forschungsprojekte, darunter auch Projekte zur Entwicklung eines Impfstoffes, bereitgestellt. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sich die Vertreter der Mitgliedstaaten für einen europäischen und global kollaborierenden Ansatz zur Erforschung und Entwicklung eines Impfstoffes aus. Dieser soll in kürzester Zeit entwickelt werden und global verfügbar sein.

Umgang mit sozioökonomischen Konsequenzen

Die Vertreter der Mitgliedstaaten verdeutlichten, dass weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Milderung sozialer Auswirkungen bereits unternommen wurden. Jedoch benötigen die Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität, diese Maßnahmen umsetzen zu können. Die Nutzung der Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes stellt einen hilfreichen Schritt dar. Die Europäische Kommission wird mit Ihrem Vorschlag für eine Corona Investment Initiative 37 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds bereitstellen, um die Folgen der Krise abzumildern.

Hilfeleistung für EU-Bürger in Drittstaaten

Es werden weitere Anstrengungen unternommen, in Drittstaaten gestrandete EU-Bürger wieder in die EU zurückzuführen. Die Europäische Kommission wird in einem Anhang zu den Leitlinien der Grenzkontrollen, Hinweise zur Erleichterung des Transits für rückgeführte Personen bereitstellen.

Lernen aus der Krise

Während die Bekämpfung der Pandemie derzeit Vorrang hat, wurde angeregt, Maßnahmen für die Zeit nach der Krise zur erarbeiten. Für ein funktionierendes soziales und wirtschaftlich stabiles Europa bedarf es eines koordinierten Austrittsverfahrens der geltenden Schutzmaßnahmen, eines umfassenden Rettungsplans und eines starken Investitionspaketes.

Ebenfalls muss die Resilienz der Gesellschaft mit solchen Krisen reflektiert werden. Es ist zu überlegen, ein weitreichendes Krisenmanagementsystem in der EU zu etablieren.