Bei der medizinischen Akutversorgung steht Europa zusammen.

UM – 04/2020

Die Coronakrise trifft die europäischen Länder mit unterschiedlicher Wucht. Um die mancherorts angespannte medizinische Versorgungssituation zu bewältigen, werden seit einigen Wochen Patientinnen und –patienten mit COVID-19-Diagnose vermehrt grenzüberschreitend behandelt; auch in Deutschland. Die Europäische Kommission hatte sich dazu mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) beraten und am 3. April Leitlinien veröffentlicht.

Behandlungsengpässe verhindern

„Wir bewältigen die Corona-Krise nur gemeinsam“ sagte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides anlässlich der Vorstellung der Leitlinien zur grenzüberschreitenden solidarischen Aushilfe zur Versorgung von COVID-19 Patientinnen und Patienten sowie der Entsendung medizinischen Personals. Die Leitlinien sollen helfen, regionale Behandlungsspitzen zu managen, eine medizinische Versorgung jenseits der Grenzen zu organisieren und Engpässe in der Versorgung zu verhindern. Hingewiesen wird auch auf die finanziellen Hilfen, welche die Europäische Union (EU) unter anderem über den Solidaritätsfonds und die Strukturfonds bereitstellt.

Die EU ist bei Epidemien erfahren

Wird Hilfe benötigt, kann sich ein Land an den HSC richten, dessen Aufgabe es ist, auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren schnell zu reagieren. Über das EU-weite Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) erfolgt die Koordinierung, die Suche nach verfügbaren Intensivbehandlungsplätzen, der Transfer von Patientinnen und Patienten sowie gegebenenfalls von medizinischem Personal. Erfahrungen hat die EU in der Vergangenheit unter anderem bei SARS und Grippepandemien gesammelt. Der EU-Katastrophenschutzmechanismus soll ergänzend den grenzüberschreitenden Transport in Notfällen koordinieren und finanzieren. Die EU-Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten ausdrücklich zur Entsendung medizinischen Personals und zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen.

Unverzichtbar - das Koordinierungsrecht

Die Leitlinien umfassen ebenfalls Hinweise zur Vergütung der grenzüberschreitend erbrachten medizinischen Leistungen. Diese erfolgt über die bewährten Mechanismen und dem geltenden Recht der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa. Die Länder sind gehalten, die Regelungen im Kontext der Corona-Krise pragmatisch und unbürokratisch anzuwenden, was insbesondere für Vorab-Genehmigungen und den Nachweis über den Sozialversicherungsschutz gilt.