Um Solidarität zu zeigen, sollen Investitionen in die öffentliche Gesundheit stärker unterstützt werden.

UM – 04/2020

Im Rahmen von dringlichen Kommissionsinitiativen und erstmalig via Fernabstimmung haben am 26. März zwei Verordnungen das Europäische Parlament (EP) passiert. Sie zielen darauf ab, die Länder in Europa durch die Zeit der Corona-Krise zu bringen.

Neu: EUSF-Geld für gesundheitliche Notlagen

Mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks finanzieller Unterstützung von Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zur Union verhandelnden Ländern, die von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffen sind, wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) auf diese Notlagen ausgeweitet. In den Anwendungsbereich gelangen damit Maßnahmen zur Unterstützung der Bevölkerung bei Gesundheitskrisen und solche zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung einer Infektionskrankheit. Zudem sollen die Vorschusszahlungen für Katastrophen von heute zehn auf 25 Prozent des EUSF-Beitrags erhöht werden. Darüber hinaus soll die Gesamtmittelausstattung für Vorschüsse aus dem Fonds von 50 auf 100 Millionen Euro erhöht und damit verdoppelt werden.

Neu: KMU-Förderung bei Gesundheitskrisen

Mit einem weiteren Vorschlag (Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 508/2014) soll eine Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise gestartet werden. Im Rahmen des Struktur- und Investitionsfonds sollen acht Milliarden Euro an Liquidität bereitgestellt werden. Dazu will die Kommission darauf verzichten, in diesem Jahr nicht in Anspruch genommene Mittel für Vorschusszahlungen im Rahmen verschiedener Fonds zurückzufordern. Insbesondere über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll über diesen Weg die Finanzierung von Betriebskapital für kleine und mittlere Unternehmen erfolgen können, um diese in die Lage zu versetzen, wirksam auf eine Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit reagieren zu können.

Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Kofinanzierungssätze in den Mitgliedsstaaten soll die zusätzliche Liquidität die Freigabe und Nutzung von Strukturmitteln in Höhe von rund 29 Milliarden Euro ermöglichen, so dass für Investitionen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch insgesamt 37 Milliarden Euro genutzt werden können. Zur Sicherstellung eines baldigen Mittelflusses ist eine Taskforce eingerichtet worden, die die Arbeit mit den Mitgliedstaaten koordiniert.